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87 lines
765 B

BESCHLUSS
14
.
Juni
Strafsache
besonders
schweren
Raubes
u.a.
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
14
.
Juni
gemäß
§
Abs.
einstimmig
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
7
.
Oktober
wird
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigung
Rechtsfehler
Nachteil
ergeben
hat
§
Abs.
;
jedoch
wird
Schuldspruch
vorgenannten
Urteils
geändert
Angeklagte
besonders
schweren
Raubes
Fällen
Fall
Tateinheit
gefährlicher
Körperverletzung
unerlaubtem
Führen
Schusswaffe
Besitzes
Betäubungsmitteln
Zuwiderhandlung
vollziehbares
behördliches
Waffenverbot
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
verurteilt
ist
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
ECLI
:
:
Gericke