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6.7 KiB

BESCHLUSS
6
.
März
Strafsache
Betruges
ECLI
:
:
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Beschwerdeführers
Generalbundesanwalts
2
.
Antrag
6
.
März
gemäß
§
Abs.
einstimmig
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
26
.
Juni
zugehörigen
Feststellungen
aufgehoben
Fällen
Urteilsgründe
verurteilt
worden
ist
Ausspruch
Gesamtstrafe
.
Umfang
Aufhebung
wird
Sache
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittels
andere
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
2
.
weitergehende
Revision
wird
verworfen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
Betruges
Fällen
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
.
wendet
Rüge
Verletzung
materiellen
Rechts
gestützten
Revision
.
Rechtsmittel
hat
Beschlussformel
ersichtlichen
Teilerfolg
;
Übrigen
ist
unbegründet
Sinne
§
Abs.
.
Angeklagte
Fällen
Urteilsgründe
verurteilt
worden
ist
hat
Sachrüge
gebotene
umfassende
Nachprüfung
Urteils
durchgreifenden
Rechtsfehler
Nachteil
ergeben
.
Fällen
Urteilsgründe
hat
Verurteilung
Betruges
hingegen
Bestand
auch
Aufhebung
Gesamtstrafe
bedingt
.
Fällen
wird
Schuldspruch
Feststellungen
getragen
.
1
.
Fall
:
Strafkammer
hat
festgestellt
Angeklagte
5
November
Vortäuschung
Zahlungsfähigkeit
-willigkeit
Zeugen
notariellen
Vertrag
Kauf
milienhaus
bebauten
Grundstücks
Kaufpreis
schloss
Marktwert
entsprach
.
Angeklagten
wurde
Auflassungsvormerkung
eingetragen
;
Verkäufer
händigte
Angeklagten
Schlüssel
Haus
erteilte
Einverständnis
vorzeitigen
Beginn
Umbauarbeiten
Objekt
.
vorneherein
beabsichtigt
zahlte
Angeklagte
Kaufpreis
.
Zeuge
Löschung
Vormerkung
hatte
erreichen
können
verkaufte
Grundstück
zirka
Monate
später
Dritten
Kaufpreis
.
erzielte
geringeres
Entgelt
Objekt
abgeschlossenen
Baumaßnahmen
"
Baustellencharakter
"
hatte
.
Grundlage
allein
Feststellungen
ist
Vermögensschaden
Zeugen
Sinne
§
Abs.
StGB
dargetan
.
Vermögensschädigung
ist
schon
Abschluss
notariellen
Vertrages
eingetreten
.
Fall
erschlichenen
Kaufvertrages
kann
zwar
bereits
Vertragsschluss
Gefährdungsschaden
Verkäufers
begründen
Gegenforderung
Zahlung
Kaufpreises
mangelnder
Zahlungsfähigkeit
-willigkeit
Käufers
entstandenen
Forderung
Übereignung
Übergabe
Kaufsache
gleichwertig
ist
.
gilt
indes
grundsätzlich
Vertrag
nur
Zug-um-Zug-Leistung
verpflichtet
.
Leistungsverweigerungsrecht
sichert
Bonität
beeinträchtigte
Gegenforderung
vgl.
Urteil
26
November
juris
.
;
Beschluss
12
.
Juni
NStZ-RR
.
Grundstücksgeschäfte
bedeutet
notariellen
Kaufvertragsschluss
noch
Eingehungsbetrug
liegt
Regelfall
Eintragung
Grundbuch
vorherigen
Kaufpreiszahlung
abhängig
ist
vgl.
Beschlüsse
3
.
Januar
;
4
.
Dezember
196
;
27
November
StGB
Abs.
Vermögensschaden
.
Vorleistungspflicht
Verkäufers
ist
hier
festgestellt
;
Anbetracht
gegebenen
Umstände
liegt
Übrigen
auch
fern
.
Auffassung
Generalbundesanwalts
ist
Urteilsgründen
entnehmen
Zeuge
freiwillige
tragung
Besitzes
Vermögen
geschädigt
wurde
.
Grundstücksgeschäften
Verkäufer
Fall
Ausbleibens
Kaufpreiszahlung
Verlust
Eigentums
abgesichert
ist
kann
Vermögensschaden
zwar
auch
entstehen
irrtumsbedingt
Käufer
bereits
Erfüllung
Verbindlichkeiten
Besitz
eingeräumt
wird
vgl.
Urteil
26
November
juris
.
7
;
Beschlüsse
3
.
Januar
;
4
.
Dezember
.
Schaden
kann
verbundenen
Vereitelung
anderweitigen
Verwertung
Grundstücks
entgangenen
Nutzungsmöglichkeit
sehen
sein
.
negative
Vermögenssaldo
muss
jedoch
Form
ausgebliebenen
Vermögenszuwachses
konkret
bestimmbar
sein
vgl.
Urteil
9
.
März
;
Beschluss
27
November
StGB
Abs.
Vermögensschaden
;
insoweit
überholt
Beschluss
20
Juli
zahlungsunfähigen
Täter
erhobene
Entgeltforderung
Gebrauchsüberlassung
.
Urteilsgründe
enthalten
Feststellungen
;
selbst
Dauer
Angeklagten
ausgeübten
Besitzes
wird
mitgeteilt
.
Auflassungsvormerkung
ist
diesbezüglich
Bedeutung
.
Ansonsten
wirkt
vorübergehende
Entziehung
Besitzes
gesehen
vermögensschädigend
nur
dann
betroffene
Sache
wirtschaftlichen
Wert
hat
teilweise
abgenutzt
verbraucht
werden
soll
vgl.
Urteil
17
.
Oktober
BGHSt
konkrete
Besitzübertragung
Geschäftsverkehr
gewöhnlich
Entgelt
geknüpft
ist
etwa
erbracht
wird
vgl.
Cramer
Vermögensbegriff
Vermögensschaden
Strafrecht
S.
f.
;
ferner
S/S-Perron
StGB
29
.
Aufl
.
.
;
SSWStGB/Satzger
3
.
Aufl
.
.
StGB
12
.
Aufl
.
.
.
Varianten
sind
hier
gegeben
.
unterliegt
bebautes
Grundstück
Besitzüberlassung
maximal
Monaten
bestimmungsgemäß
Abnutzung
Verbrauch
noch
war
Feststellungen
vorzeitige
Übergabe
geldwerte
Gegenleistung
vereinbart
;
ist
Grundstückskauf
auch
üblich
.
Anders
Strafkammer
angenommen
hat
kann
Betrugsschaden
ebenso
wenig
Differenz
zunächst
Angeklagten
vereinbarten
später
Dritten
erzielten
Kaufpreis
gesehen
werden
auch
Wertverlust
offensichtlich
unsachgemäß
ausgeführten
Umbauarbeiten
niederschlagen
sollte
.
Baumaßnahmen
verursachte
Vermögensminderung
Grundstück
stellt
Angeklagten
erstrebten
Vorteil
"
stoffgleichen
"
Folgeschaden
.
ist
unmittelbare
Ergebnis
Besitzüberlassung
beruht
gesonderten
schädigenden
Handlungen
Angeklagten
.
Folgeschaden
kann
lediglich
Rahmen
Strafzumessung
"
verschuldete
Auswirkung
Tat
"
§
Abs.
StGB
Bedeutung
sein
vgl.
Beschluss
20
Juli
.
2
.
Fall
:
Feststellungen
bestellte
Angeklagte
Dezember
Firma
"
"
beschäftigt
war
Vortäuschung
lungsfähigkeit
-willigkeit
Firma
"
"
Werbeaufschriften
Gesamtpreis
;
"
sollten
Firma
.
Teil
Aufschriften
wurde
Angeklagten
Vertrauen
Zahlung
Entgelts
übergeben
.
vorgefassten
Absicht
entsprechend
erfüllte
jedoch
noch
Firma
"
tung
.
"
Grundlage
Feststellungen
lässt
abschließend
beurteilen
Firma
"
"
Vermögensschaden
Sinne
Abs.
StGB
entstanden
ist
.
tatbestandlicher
Vermögensschaden
tritt
Vermögensverfügung
Getäuschten
wirtschaftlicher
Betrachtung
unmittelbar
Zuwachs
ausgeglichenen
Minderung
Gesamtwerts
Vermögens
führt
Prinzip
Gesamtsaldierung
.
Maßgeblich
ist
Zeitpunkt
Vermögensverfügung
also
Vergleich
Vermögenswerts
unmittelbar
vor
Verfügung
vgl.
Beschlüsse
14
.
April
NStZ
;
10
.
August
.
beurteilenden
Fall
kommt
Betracht
Firma
"
"
unmittelbar
Vertragsschluss
fälligen
durchsetzbaren
Zahlungsanspruch
Firma
"
"
vereinbarten
Höhe
erlangt
hat
sollte
Angeklagte
Vertretungsmacht
gehandelt
haben
.
Grundlage
Vertretungsmacht
könnte
insbesondere
Angeklagten
erteilte
Gattungs-)Vollmacht
ebenso
Anscheinsvollmacht
gewesen
sein
.
Beschäftigungsverhältnis
Angeklagten
Firma
"
"
verhalten
Urteilsgründe
indes
.
wird
schon
mitgeteilt
Funktion
tätig
war
.
Anders
Fällen
Verkaufs
Baumaterialien
Fenstern
Firma
"
"
Fälle
Urteilsgründe
kann
auch
Gesamtzusammenhangs
Urteilsgründe
ausgeschlossen
werden
werthaltiger
Anspruch
Arbeitgeberin
Angeklagten
bestand
.
besteht
insbesondere
Anhalt
ersichtlich
Vertrag
begünstigt
wurde
.
Werbeaufschriften
lauteten
Firma
"
"
;
Angeklagten
waren
weiteres
sönlich
vorteilhaft
.
Berg