BESCHLUSS 6 . März Strafsache Betruges ECLI : : 3 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Anhörung Beschwerdeführers Generalbundesanwalts 2 . Antrag 6 . März gemäß § Abs. einstimmig beschlossen : 1 . Revision Angeklagten wird Urteil Landgerichts 26 . Juni zugehörigen Feststellungen aufgehoben Fällen Urteilsgründe verurteilt worden ist Ausspruch Gesamtstrafe . Umfang Aufhebung wird Sache neuer Verhandlung Entscheidung auch Kosten Rechtsmittels andere Strafkammer Landgerichts zurückverwiesen . 2 . weitergehende Revision wird verworfen . Gründe : Landgericht hat Angeklagten Betruges Fällen Gesamtfreiheitsstrafe Jahren Monaten verurteilt . wendet Rüge Verletzung materiellen Rechts gestützten Revision . Rechtsmittel hat Beschlussformel ersichtlichen Teilerfolg ; Übrigen ist unbegründet Sinne § Abs. . Angeklagte Fällen Urteilsgründe verurteilt worden ist hat Sachrüge gebotene umfassende Nachprüfung Urteils durchgreifenden Rechtsfehler Nachteil ergeben . Fällen Urteilsgründe hat Verurteilung Betruges hingegen Bestand auch Aufhebung Gesamtstrafe bedingt . Fällen wird Schuldspruch Feststellungen getragen . 1 . Fall : Strafkammer hat festgestellt Angeklagte 5 November Vortäuschung Zahlungsfähigkeit -willigkeit Zeugen notariellen Vertrag Kauf milienhaus bebauten Grundstücks Kaufpreis € schloss Marktwert entsprach . Angeklagten wurde Auflassungsvormerkung eingetragen ; Verkäufer händigte Angeklagten Schlüssel Haus erteilte Einverständnis vorzeitigen Beginn Umbauarbeiten Objekt . vorneherein beabsichtigt zahlte Angeklagte Kaufpreis . Zeuge Löschung Vormerkung hatte erreichen können verkaufte Grundstück zirka Monate später Dritten Kaufpreis € . erzielte geringeres Entgelt Objekt abgeschlossenen Baumaßnahmen " Baustellencharakter " hatte . Grundlage allein Feststellungen ist Vermögensschaden Zeugen Sinne § Abs. StGB dargetan . Vermögensschädigung ist schon Abschluss notariellen Vertrages eingetreten . Fall erschlichenen Kaufvertrages kann zwar bereits Vertragsschluss Gefährdungsschaden Verkäufers begründen Gegenforderung Zahlung Kaufpreises mangelnder Zahlungsfähigkeit -willigkeit Käufers entstandenen Forderung Übereignung Übergabe Kaufsache gleichwertig ist . gilt indes grundsätzlich Vertrag nur Zug-um-Zug-Leistung verpflichtet . Leistungsverweigerungsrecht sichert Bonität beeinträchtigte Gegenforderung vgl. Urteil 26 November juris . ; Beschluss 12 . Juni NStZ-RR . Grundstücksgeschäfte bedeutet notariellen Kaufvertragsschluss noch Eingehungsbetrug liegt Regelfall Eintragung Grundbuch vorherigen Kaufpreiszahlung abhängig ist vgl. Beschlüsse 3 . Januar ; 4 . Dezember 196 ; 27 November StGB Abs. Vermögensschaden . Vorleistungspflicht Verkäufers ist hier festgestellt ; Anbetracht gegebenen Umstände liegt Übrigen auch fern . Auffassung Generalbundesanwalts ist Urteilsgründen entnehmen Zeuge freiwillige tragung Besitzes Vermögen geschädigt wurde . Grundstücksgeschäften Verkäufer Fall Ausbleibens Kaufpreiszahlung Verlust Eigentums abgesichert ist kann Vermögensschaden zwar auch entstehen irrtumsbedingt Käufer bereits Erfüllung Verbindlichkeiten Besitz eingeräumt wird vgl. Urteil 26 November juris . 7 ; Beschlüsse 3 . Januar ; 4 . Dezember . Schaden kann verbundenen Vereitelung anderweitigen Verwertung Grundstücks entgangenen Nutzungsmöglichkeit sehen sein . negative Vermögenssaldo muss jedoch Form ausgebliebenen Vermögenszuwachses konkret bestimmbar sein vgl. Urteil 9 . März ; Beschluss 27 November StGB Abs. Vermögensschaden ; insoweit überholt Beschluss 20 Juli zahlungsunfähigen Täter erhobene Entgeltforderung Gebrauchsüberlassung . Urteilsgründe enthalten Feststellungen ; selbst Dauer Angeklagten ausgeübten Besitzes wird mitgeteilt . Auflassungsvormerkung ist diesbezüglich Bedeutung . Ansonsten wirkt vorübergehende Entziehung Besitzes gesehen vermögensschädigend nur dann betroffene Sache wirtschaftlichen Wert hat teilweise abgenutzt verbraucht werden soll vgl. Urteil 17 . Oktober BGHSt konkrete Besitzübertragung Geschäftsverkehr gewöhnlich Entgelt geknüpft ist etwa erbracht wird vgl. Cramer Vermögensbegriff Vermögensschaden Strafrecht S. f. ; ferner S/S-Perron StGB 29 . Aufl . . ; SSWStGB/Satzger 3 . Aufl . . StGB 12 . Aufl . . . Varianten sind hier gegeben . unterliegt bebautes Grundstück Besitzüberlassung maximal Monaten bestimmungsgemäß Abnutzung Verbrauch noch war Feststellungen vorzeitige Übergabe geldwerte Gegenleistung vereinbart ; ist Grundstückskauf auch üblich . Anders Strafkammer angenommen hat kann Betrugsschaden ebenso wenig Differenz zunächst Angeklagten vereinbarten später Dritten erzielten Kaufpreis gesehen werden auch Wertverlust offensichtlich unsachgemäß ausgeführten Umbauarbeiten niederschlagen sollte . Baumaßnahmen verursachte Vermögensminderung Grundstück stellt Angeklagten erstrebten Vorteil " stoffgleichen " Folgeschaden . ist unmittelbare Ergebnis Besitzüberlassung beruht gesonderten schädigenden Handlungen Angeklagten . Folgeschaden kann lediglich Rahmen Strafzumessung " verschuldete Auswirkung Tat " § Abs. StGB Bedeutung sein vgl. Beschluss 20 Juli . 2 . Fall : Feststellungen bestellte Angeklagte Dezember Firma " " beschäftigt war Vortäuschung lungsfähigkeit -willigkeit Firma " " Werbeaufschriften Gesamtpreis € ; " sollten Firma . Teil Aufschriften wurde Angeklagten Vertrauen Zahlung Entgelts übergeben . vorgefassten Absicht entsprechend erfüllte jedoch noch Firma " tung . " Grundlage Feststellungen lässt abschließend beurteilen Firma " " Vermögensschaden Sinne Abs. StGB entstanden ist . tatbestandlicher Vermögensschaden tritt Vermögensverfügung Getäuschten wirtschaftlicher Betrachtung unmittelbar Zuwachs ausgeglichenen Minderung Gesamtwerts Vermögens führt Prinzip Gesamtsaldierung . Maßgeblich ist Zeitpunkt Vermögensverfügung also Vergleich Vermögenswerts unmittelbar vor Verfügung vgl. Beschlüsse 14 . April NStZ ; 10 . August . beurteilenden Fall kommt Betracht Firma " " unmittelbar Vertragsschluss fälligen durchsetzbaren Zahlungsanspruch Firma " " vereinbarten Höhe erlangt hat sollte Angeklagte Vertretungsmacht gehandelt haben . Grundlage Vertretungsmacht könnte insbesondere Angeklagten erteilte Gattungs-)Vollmacht ebenso Anscheinsvollmacht gewesen sein . Beschäftigungsverhältnis Angeklagten Firma " " verhalten Urteilsgründe indes . wird schon mitgeteilt Funktion tätig war . Anders Fällen Verkaufs Baumaterialien Fenstern Firma " " Fälle Urteilsgründe kann auch Gesamtzusammenhangs Urteilsgründe ausgeschlossen werden werthaltiger Anspruch Arbeitgeberin Angeklagten bestand . besteht insbesondere Anhalt ersichtlich Vertrag begünstigt wurde . Werbeaufschriften lauteten Firma " " ; Angeklagten waren weiteres sönlich vorteilhaft . Berg