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571 lines
4.8 KiB

BESCHLUSS
11
.
Dezember
Sicherungsverfahren
ECLI
:
:
BGH:2018:111218B3STR517.18.0
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
11
.
Dezember
gemäß
§
Abs.
einstimmig
beschlossen
:
Revision
Beschuldigten
wird
Urteil
Landgerichts
22
.
Juni
Feststellungen
aufgehoben
.
Sache
wird
neuen
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittels
andere
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Sicherungsverfahren
Unterbringung
Beschuldigten
psychiatrischen
Krankenhaus
angeordnet
.
Hiergegen
wendet
Beschuldigte
Revision
näher
ausgeführte
Rüge
Verletzung
formellen
Rechts
stützt
Verletzung
materiellen
Rechts
beanstandet
.
Rechtsmittel
hat
Sachrüge
Erfolg
.
Urteilsfeststellungen
leidet
Beschuldigte
Jahren
psychotischen
Störung
Formenkreis
Schizophrenie
ICD-10
:
;
ist
Cannabinoiden
Amphetaminen
abhängig
.
war
unfähig
Unrecht
Taten
einzusehen
.
Zustand
Schuldunfähigkeit
beging
Beschuldigte
Zeitraum
Dezember
12
.
Februar
strafbare
Handlungen
;
brach
Wohnung
Vermieters
Berufsschule
zweimal
Wohnwagen
entwendete
Gegenstände
.
Beschuldigte
fühlte
Miethöhe
übervorteilt
.
beleidigte
lizeibeamte
.
Fall
zündete
Beschuldigte
Wohnung
Vermieters
Feuerzeug
Gardine
Fahne
Heu
Kaninchenstall
Wut
Wohngebäude
niederzubrennen
heruntergekommen
mehr
sanierungsfähig
hielt
.
wusste
"
schlimme
Straftat
sei
.
II
.
Anordnung
Unterbringung
psychiatrischen
Krankenhaus
§
StGB
hält
sachlichrechtlicher
Nachprüfung
stand
.
Landgericht
hat
zwar
eingangs
Sachverhaltsfeststellungen
Einzeltaten
ausgeführt
Beschuldigte
psychotischen
Störung
schuldunfähig
§
StGB
war
krankhaften
seelischen
Störung
Anlasstaten
beging
.
Indes
hat
Einzelfällen
Eingangsmerkmal
§
StGB
noch
symptomatischen
Zusammenhang
Tatsachen
belegt
:
Bereits
eigene
Einschätzung
gewichtigsten
Tat
versuchten
schweren
Brandstiftung
§
Abs.
Nr.
§
§
Abs.
StGB
Beschuldigten
"
schlimme
Straftat
"
lässt
Landgericht
angenommenen
Unrechtseinsicht
vereinbaren
.
Beschuldigten
tatsächlich
Fähigkeit
Unrecht
versuchten
Brandstiftung
einzusehen
gefehlt
hätte
wäre
Erkenntnis
jedenfalls
weitere
Begründung
erklärlich
.
Übrigen
hat
Landgericht
Beweggründe
insbesondere
Wut
Erhöhen
Miete
festgestellt
wahnhaftes
Erleben
motiviertes
Handeln
schließen
lassen
.
Generalbundesanwalt
hat
zutreffend
ausgeführt
:
"
1
.
Unterbringung
psychiatrischen
Krankenhaus
gemäß
StGB
darf
nur
angeordnet
werden
zweifelsfrei
feststeht
Unterzubringende
Begehung
Anlasstaten
nur
vorübergehenden
psychischen
Störung
StGB
genannten
Eingangsmerkmale
schuldunfähig
StGB
vermindert
schuldfähig
§
StGB
war
Tatbegehung
beruht
.
erforderliche
symptomatische
Zusammenhang
besteht
festgestellte
Schuldfähigkeit
bedeutsame
Zustand
Täters
Anlasstat
kausal
geworden
ist
Mitursächlichkeit
genügt
NStZ-RR
273
;
Beschluss
30
.
August
.
.
Urteilsgründen
ist
dazulegen
festgestellte
psychische
Störung
jeweiligen
Tatsituation
Steuerungsfähigkeit
ausgewirkt
hat
Anlasstaten
entsprechenden
Zustand
zurückzuführen
sind
.
.
;
Beschluss
30
.
August
.
5
;
Beschluss
30
.
Mai
.
jeweils
.
2
.
Darlegungsanforderungen
wird
Urteil
Landgerichts
gerecht
.
Einbruchs-)Diebstahls-
Beleidigungstaten
sind
Grundsatz
Delikte
allgemeinen
Kriminalität
auch
Falle
Psychose
Annahme
aufgehobenen
erheblich
verminderten
Schuldfähigkeit
unbedingt
Hand
liegt
.
vorliegend
etwa
Entwenden
Fernglases
Kabeltrommel
Buches
näher
ausgeführten
Wahnerleben
Verbindung
stehen
soll
erschließt
nähere
Erörterung
.
gilt
bzgl.
Fallakte
Fall
S.
selbst
Hinblick
Beschuldigte
befürchtet
haben
soll
explodieren
Hause
festgenommen
werde
.
Auch
insoweit
fehlt
Ausführungen
Beschuldigte
erkannt
haben
soll
Einsteigen
fremden
Wohnwagen
Unrecht
ist
.
Gleiches
gilt
Diebstahl
Berufsschule
Fallakte
Fall
S.
.
Selbst
näher
belegte
Feststellung
Beschuldigte
habe
wahnhafte
Idee
gehabt
Missstände
offenbaren
würde
erklären
Beschuldigten
erlaubt
sein
sollte
Bargeld
Getränke
stehlen
.
Zusammenhang
versuchten
Inbrandsetzen
Wohnung
Vermieters
ist
kausaler
Zusammenhang
psychischen
Erkrankung
Beschuldigten
ebenfalls
belegt
.
Selbst
Beschuldigte
Wahnvorstellungen
auch
Hinblick
Vermieter
Spionage
Nachstellen
Fotographien
S.
entwickelt
haben
sollte
läge
entsprechender
Zusammenhang
Hand
.
Strafkammer
hat
Motivation
Beschuldigten
festgestellt
sei
wütend
Vermieter
Auffassung
gewesen
Haus
sei
heruntergekommen
sanieren
S.
.
Motivation
indessen
krankheitsbedingt
sein
soll
lässt
Urteilsgründen
entnehmen
Kammer
Angaben
Beschuldigten
Grund
Wut
Vermieter
habe
absprachewidrig
Euro
plötzlich
Euro
Miete
verlangt
S.
widerlegt
erachtet
noch
überhaupt
erkennbar
geprüft
hat
.
Vielmehr
wurden
Angaben
Beschuldigten
Motivation
nachvollziehbar
glaubhaft
befunden
S.
.
"
.
Frage
Unterbringung
bedarf
erneuten
Prüfung
Entscheidung
.
RiBGH
Gericke
befindet
Urlaub
ist
gehindert
unterschreiben
.
RiBGH
Dr.
ist
erkrankt
gehindert
unterschreiben
.