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517 lines
4.1 KiB

BESCHLUSS
4
.
Februar
Strafsache
schweren
sexuellen
Missbrauchs
Kindern
u.a.
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
4
.
Februar
gemäß
§
Abs.
einstimmig
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
29
.
August
Strafausspruch
Maßregelausspruch
jeweils
zugehörigen
Feststellungen
aufgehoben
.
Umfang
Aufhebung
wird
Sache
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittels
andere
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
2
.
weitergehende
Revision
wird
verworfen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
schweren
sexuellen
Missbrauchs
Kindern
Fällen
sexuellen
Missbrauchs
Kindern
Fällen
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
verurteilt
Unterbringung
Sicherungsverwahrung
angeordnet
.
Rüge
Verletzung
materiellen
Rechts
gestützte
Revision
Angeklagten
hat
Beschlussformel
ersichtlichen
Teilerfolg
;
Übrigen
ist
unbegründet
Sinne
§
Abs.
.
1
.
§
Abs.
Abs.
Satz
StGB
gestützte
Anordnung
Unterbringung
Angeklagten
Sicherungsverwahrung
hat
Bestand
.
Generalbundesanwalt
hat
Antragsschrift
ausgeführt
:
"
wesentliches
Begründungselement
sachverständig
beratenen
Strafkammer
Gefahr
weiterer
Straftaten
ist
Angeklagten
vorliegende
Externalisierung
eigener
Verantwortlichkeit
dahingehend
Hauptverhandlung
zwar
äußere
Tatgeschehen
objektiv
eingeräumt
habe
Übrigen
aber
Gericht
Sachverständigen
privaten
Umfeld
angab
Taten
gezwungen
worden
sein
S.
.
f.
.
Ausführungen
lassen
besorgen
Landgericht
Einlassung
Angeklagten
Rahmen
Gefährlichkeitsprognose
Nachteil
verwertet
hat
.
Verteidigungsverhalten
darf
Rahmen
Prüfung
§
StGB
jedoch
gefahrbegründend
verwertet
werden
;
NStZ
;
271
;
Senat
.
5
.
April
.
7
;
.
13
.
September
.
.
Anderenfalls
wäre
Angeklagte
gezwungen
Verteidigungsstrategie
ändern
Anordnung
Sicherungsverwahrung
entgehen
19
;
.
26
.
Oktober
.
.
Auch
tatrichterliche
Ermessensausübung
gem.
§
Abs.
StGB
ist
frei
Rechtsfehlern
.
Zwar
war
Strafkammer
eingeräumten
Ermessens
bewusst
S.
.
ist
jedoch
besorgen
Ermessensausübung
unzutreffenden
Prüfungsmaßstab
zugrunde
gelegt
hat
Weise
defizitären
Ergebnis
gelangt
ist
.
Ermessensentscheidungen
§
Abs.
Abs.
S.
StGB
haben
schon
Gesetzes
Ausnahmecharakter
anders
Anordnungen
§
Abs.
StGB
Vortaten
Vorverbüßungen
erfordern
Senat
.
2
.
.
5
;
.
4
.
Oktober
.
4
;
Urteil
11
Juli
.
.
weitere
Verengung
Ermessensspielraums
ergibt
zusätzlich
Umstand
Angeklagte
einzelnen
Taten
Jahre
alt
gewesen
ist
.
Insbesondere
frühkriminellen
Hangtätern
21
.
Lebensjahr
gerade
erst
überschritten
haben
ist
Sicherungsverwahrung
jedoch
nur
Ausnahmefällen
strengen
Anforderungen
besonders
schweren
Straftaten
zulässig
bedarf
besonders
sorgfältiger
Würdigung
Urteilsgründen
Senat
.
5
.
Oktober
.
3
;
.
4
.
August
.
7
;
.
6
.
August
.
.
Zwar
hat
Landgericht
Alter
Angeklagten
Rahmen
Ermessensausübung
berücksichtigt
auch
geprüft
Verhängung
Freiheitsstrafe
Warnung
ausgereicht
hätte
S.
.
aber
vorstehend
dargelegte
zweifache
Ausnahmekonstellation
vorliegend
stark
verengten
Ermessenspielraum
resultierenden
gesteigerten
Sorgfaltsanforderungen
Maßstab
zugrunde
gelegt
hat
lässt
Urteilsgründen
entnehmen
.
Prüfung
besonders
geschickte
Vorgehen
Angeklagten
Gründung
eigenen
Kinderbetreuungsdienstes
S.
Vielzahl
Geschädigten
Annahme
Ausnahme
geschilderten
Grundsätzen
rechtfertigen
könnten
hat
Strafkammer
vorgenommen
.
kann
Revisionsinstanz
auch
nachgeholt
werden
Revisionsgericht
verwehrt
ist
Ermessensentscheidung
Tatgerichts
eigene
Ermessenserwägungen
modifizieren
Senat
.
4
.
Oktober
.
.
"
schließt
Senat
.
2
.
Rechtsfehler
führt
auch
Aufhebung
Urteils
Strafausspruch
.
Insoweit
hat
Generalbundesanwalt
ausgeführt
:
"
Strafkammer
hat
Anordnung
Maßregel
Urteilsgründe
ausdrücklich
Rahmen
Strafzumessung
berücksichtigt
S.
Weise
revisionsrechtliche
Untrennbarkeit
Strafausspruch
herbeigeführt
Strafausspruch
Falle
isolierten
Aufhebung
Maßregel
frei
Widersprüchen
wäre
vgl.
BGHSt
f.
;
BGHSt
59
;
.
24
.
September
StR
.
.
Unbeschadet
soll
neue
Tatrichter
Möglichkeit
haben
Rechtsfolgen
insgesamt
neu
bestimmen
.
"
eher
fern
liegt
Landgericht
Maßregelanordnung
Bemessung
Strafe
Nachteil
Angeklagten
berücksichtigt
hat
kann
Senat
verschließen
.
Gericke