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66 lines
571 B

BESCHLUSS
18
.
Februar
Strafsache
gefährlicher
Körperverletzung
u.a.
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
18
.
Februar
gemäß
§
Abs.
einstimmig
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
2
.
September
wird
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigung
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
hat
jedoch
wird
erlittene
Freiheitsentziehung
Verhältnis
angerechnet
Angeklagte
Übrigen
freigesprochen
.
2
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Gericke