BESCHLUSS 18 . Februar Strafsache gefährlicher Körperverletzung u.a. 3 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Antrag Generalbundesanwalts Anhörung Beschwerdeführers 18 . Februar gemäß § Abs. einstimmig beschlossen : 1 . Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 2 . September wird unbegründet verworfen Nachprüfung Urteils Grund Revisionsrechtfertigung Rechtsfehler Nachteil Angeklagten ergeben hat jedoch wird erlittene Freiheitsentziehung Verhältnis angerechnet Angeklagte Übrigen freigesprochen . 2 . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . Gericke