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NAMEN
StR
22
November
Strafsache
gefährlicher
Körperverletzung
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Sitzung
22
November
teilgenommen
haben
:
Richter
Bundesgerichtshof
Vorsitzender
Richter
Bundesgerichtshof
Dr.
Lienen
Dr.
beisitzende
Richter
Oberstaatsanwalt
Bundesgerichtshof
Vertreter
Bundesanwaltschaft
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Recht
erkannt
:
Revisionen
Angeklagten
Staatsanwaltschaft
wird
Urteil
Landgerichts
15
.
März
Feststellungen
aufgehoben
.
Sache
wird
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittel
Nebenkläger
entstandenen
notwendigen
Auslagen
andere
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
gefährlicher
zung
Freiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
.
Rechtsmittel
Angeklagten
Staatsanwaltschaft
haben
Verfahrensrüge
Verletzung
§
Nr.
StPO
Verbindung
§
Nr.
Erfolg
.
Richter
Landgericht
Dr.
angefochtenen
Ur-
teil
mitgewirkt
hat
hatte
Staatsanwalt
abgetrennten
Verfahren
Staatsanwaltschaft
5
November
Anklage
Amtsgericht
Söhne
Angeklagten
S.
S.
selben
Sachverhalts
hoben
Körperverletzungstat
Nachteil
16
.
März
Gegenstand
Tatvorwurfs
Angeklagten
ist
Verurteilung
zugrunde
liegt
.
war
Richter
Strafverfahren
Angeklagten
Gesetzes
ausgeschlossen
§
Nr.
.
Pfister