NAMEN StR 22 November Strafsache gefährlicher Körperverletzung 3 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Sitzung 22 November teilgenommen haben : Richter Bundesgerichtshof Vorsitzender Richter Bundesgerichtshof Dr. Lienen Dr. beisitzende Richter Oberstaatsanwalt Bundesgerichtshof Vertreter Bundesanwaltschaft Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Recht erkannt : Revisionen Angeklagten Staatsanwaltschaft wird Urteil Landgerichts 15 . März Feststellungen aufgehoben . Sache wird neuer Verhandlung Entscheidung auch Kosten Rechtsmittel Nebenkläger entstandenen notwendigen Auslagen andere Strafkammer Landgerichts zurückverwiesen . Gründe : Landgericht hat Angeklagten gefährlicher zung Freiheitsstrafe Jahren Monaten verurteilt . Rechtsmittel Angeklagten Staatsanwaltschaft haben Verfahrensrüge Verletzung § Nr. StPO Verbindung § Nr. Erfolg . Richter Landgericht Dr. angefochtenen Ur- teil mitgewirkt hat hatte Staatsanwalt abgetrennten Verfahren Staatsanwaltschaft 5 November Anklage Amtsgericht Söhne Angeklagten S. S. selben Sachverhalts hoben Körperverletzungstat Nachteil 16 . März Gegenstand Tatvorwurfs Angeklagten ist Verurteilung zugrunde liegt . war Richter Strafverfahren Angeklagten Gesetzes ausgeschlossen § Nr. . Pfister