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1.5 KiB

BESCHLUSS
20
.
Dezember
Strafsache
Betrugs
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
20
.
Dezember
gemäß
§
Abs.
Nr.
Abs.
§
Abs.
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
25
Juli
wird
Verfahren
eingestellt
Angeklagte
Fall
.
1
.
Urteilsgründe
Anstiftung
Untreue
verurteilt
worden
ist
;
Umfang
Einstellung
fallen
Kosten
Verfahrens
notwendigen
Auslagen
Angeklagten
Staatskasse
Last
;
vorgenannte
Urteil
Schuldspruch
geändert
Angeklagte
Betruges
Fällen
Untreue
Fällen
schuldig
ist
.
2
.
weitergehende
Revision
wird
verworfen
.
3
.
Beschwerdeführer
hat
verbleibenden
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
Betruges
Fällen
Anstiftung
Untreue
Untreue
Fällen
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
verurteilt
.
Hiergegen
wendet
klagte
Revision
Verletzung
formellen
sachlichen
Rechts
rügt
.
Antrag
Generalbundesanwalts
hat
Senat
Verfahren
Fall
.
1
.
Urteilsgründe
Tat
:
gemäß
§
Abs.
Nr.
.
Abs.
eingestellt
Schuldspruch
geändert
.
Nachprüfung
Urteils
verbleibenden
Umfang
hat
Schuldspruch
noch
Strafausspruch
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
.
Wegfall
Einzelstrafe
Jahr
führt
hier
Aufhebung
Gesamtfreiheitsstrafe
.
Senat
kann
ausschließen
Landgericht
Einsatzstrafe
Jahren
Monaten
weiteren
Einzelfreiheitsstrafen
Jahr
Monaten
dreimal
Monaten
Monaten
Monaten
mildere
Gesamtfreiheitsstrafe
verhängt
hätte
zumal
auch
eingestellte
prozessordnungsgemäß
festgestellte
Tat
Strafzumessung
Lasten
Angeklagten
verwertet
werden
kann
vgl.
Meyer-Goßner
48
.
Aufl
.
§
Rdn
.
§
.
.
Lienen