You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

140 lines
1.1 KiB

BESCHLUSS
13
.
Dezember
Strafsache
Totschlags
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführerin
13
.
Dezember
gemäß
§
Abs.
einstimmig
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
3
.
Juni
geändert
neu
gefasst
Angeklagte
Totschlags
Freiheitsstrafe
Jahren
verurteilt
ist
Aufhebung
Beschlusses
Amtsgerichts
28
.
April
entfällt
.
2
.
weitergehende
Revision
wird
verworfen
.
3
.
Beschwerdeführerin
hat
Kosten
Rechtsmittels
Nebenklägern
Revisionsverfahren
entstandenen
notwendigen
Auslagen
tragen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagte
"
Totschlags
minder
schweren
Fall
"
verurteilt
Einzelstrafe
Jahren
verhängt
Einbeziehung
Strafen
anderen
Urteil
Aufhebung
weiteren
Gesamtstrafenbeschlusses
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
gebildet
.
Gesamtstrafenbildung
ist
Gründen
Antragsschrift
Generalbundesanwalts
rechtsfehlerhaft
.
Übrigen
hat
Nachprüfung
Urteils
Revisionsrechtfertigung
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
.
Senat
hat
Gesamtstrafenbildung
entfallen
lassen
Bezeichnung
Tat
"
minder
schweren
Fall
"
Schuldspruch
gestrichen
vgl.
Meyer-Goßner
48
.
Aufl
.
§
Rdn
.
.
Pfister