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- BESCHLUSS
- 13
- .
- Dezember
- Strafsache
- Totschlags
- 3
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführerin
- 13
- .
- Dezember
- gemäß
- §
- Abs.
- einstimmig
- beschlossen
- :
- 1
- .
- Revision
- Angeklagten
- wird
- Urteil
- Landgerichts
- 3
- .
- Juni
- geändert
- neu
- gefasst
- Angeklagte
- Totschlags
- Freiheitsstrafe
- Jahren
- verurteilt
- ist
- Aufhebung
- Beschlusses
- Amtsgerichts
- 28
- .
- April
- entfällt
- .
- 2
- .
- weitergehende
- Revision
- wird
- verworfen
- .
- 3
- .
- Beschwerdeführerin
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- Nebenklägern
- Revisionsverfahren
- entstandenen
- notwendigen
- Auslagen
- tragen
- .
- Gründe
- :
- Landgericht
- hat
- Angeklagte
- "
- Totschlags
- minder
- schweren
- Fall
- "
- verurteilt
- Einzelstrafe
- Jahren
- verhängt
- Einbeziehung
- Strafen
- anderen
- Urteil
- Aufhebung
- weiteren
- Gesamtstrafenbeschlusses
- Gesamtfreiheitsstrafe
- Jahren
- Monaten
- gebildet
- .
- Gesamtstrafenbildung
- ist
- Gründen
- Antragsschrift
- Generalbundesanwalts
- rechtsfehlerhaft
- .
- Übrigen
- hat
- Nachprüfung
- Urteils
- Revisionsrechtfertigung
- Rechtsfehler
- Nachteil
- Angeklagten
- ergeben
- .
- Senat
- hat
- Gesamtstrafenbildung
- entfallen
- lassen
- Bezeichnung
- Tat
- "
- minder
- schweren
- Fall
- "
- Schuldspruch
- gestrichen
- vgl.
- Meyer-Goßner
- 48
- .
- Aufl
- .
- §
- Rdn
- .
- .
- Pfister
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