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NAMEN
StR
5
November
Strafsache
Brandstiftung
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Sitzung
5
November
teilgenommen
haben
:
Vorsitzender
Richter
Bundesgerichtshof
Richter
Bundesgerichtshof
Pfister
Richterin
Bundesgerichtshof
Sost-Scheible
Richter
Bundesgerichtshof
Dr.
beisitzende
Richter
Staatsanwalt
Vertreter
Bundesanwaltschaft
Rechtsanwalt
Verteidiger
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Recht
erkannt
:
Revision
Staatsanwaltschaft
Urteil
Landgerichts
4
.
März
wird
verworfen
.
Kosten
Rechtsmittels
Angeklagten
entstandenen
notwendigen
Auslagen
hat
Staatskasse
tragen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
Vorwurf
besonders
schweren
Brandstiftung
versuchten
Betruges
tatsächlichen
Gründen
freigesprochen
Brandstiftungsdelikts
Täterschaft
verwirklichten
Anstiftung
überzeugen
vermochte
.
Hiergegen
wendet
Staatsanwaltschaft
Revision
.
Beschwerdeführerin
rügt
Verfahrensverstoß
Verletzung
gerichtlichen
Aufklärungspflicht
§
Abs.
beanstandet
sachlichrechtlich
Beweiswürdigung
Landgerichts
unvollständig
widersprüchlich
allgemeine
Denkgesetze
verstoßend
.
Rechtsmittel
bleibt
Gründen
Antragsschrift
Generalbundesanwalts
Erfolg
.
Pfister
Sost-Scheible