NAMEN StR 5 November Strafsache Brandstiftung 3 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Sitzung 5 November teilgenommen haben : Vorsitzender Richter Bundesgerichtshof Richter Bundesgerichtshof Pfister Richterin Bundesgerichtshof Sost-Scheible Richter Bundesgerichtshof Dr. beisitzende Richter Staatsanwalt Vertreter Bundesanwaltschaft Rechtsanwalt Verteidiger Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Recht erkannt : Revision Staatsanwaltschaft Urteil Landgerichts 4 . März wird verworfen . Kosten Rechtsmittels Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen hat Staatskasse tragen . Gründe : Landgericht hat Angeklagten Vorwurf besonders schweren Brandstiftung versuchten Betruges tatsächlichen Gründen freigesprochen Brandstiftungsdelikts Täterschaft verwirklichten Anstiftung überzeugen vermochte . Hiergegen wendet Staatsanwaltschaft Revision . Beschwerdeführerin rügt Verfahrensverstoß Verletzung gerichtlichen Aufklärungspflicht § Abs. beanstandet sachlichrechtlich Beweiswürdigung Landgerichts unvollständig widersprüchlich allgemeine Denkgesetze verstoßend . Rechtsmittel bleibt Gründen Antragsschrift Generalbundesanwalts Erfolg . Pfister Sost-Scheible