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452 lines
3.3 KiB

BESCHLUSS
StR
14
Juli
Strafsache
sexuellen
Missbrauchs
Kindern
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Beschwerdeführers
Generalbundesanwalts
2
.
Antrag
14
Juli
gemäß
§
Abs.
einstimmig
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
Aurich
15
.
Dezember
Schuldspruch
geändert
Angeklagte
Fällen
II
.
10
.
12
.
Urteilsgründe
jeweils
nur
sexuellen
Missbrauchs
Kindern
verurteilt
wird
.
2
.
weitergehende
Revision
wird
verworfen
.
3
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
Nebenklägerinnen
Revisionsverfahren
entstandenen
notwendigen
Auslagen
tragen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
sexuellen
Missbrauchs
Kindern
Tateinheit
sexuellem
Missbrauch
Schutzbefohlenen
Fällen
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
.
Hiergegen
wendet
Angeklagte
Revision
Verfahren
beanstandet
Verletzung
sachlichen
Rechts
rügt
.
Rechtsmittel
hat
Beschlussformel
ersichtlichen
Teilerfolg
.
Übrigen
ist
Gründen
Antragsschrift
Generalbundesanwalts
unbegründet
§
Abs.
.
1
.
Fällen
II
.
10
.
12
.
Urteilsgründe
entfällt
Verurteilung
sexuellen
Missbrauchs
Schutzbefohlenen
.
Fällen
forderte
Angeklagte
jeweils
Freundin
Penis
anzufassen
Kind
auch
tat
.
beobachtete
Vorgang
zusätzlich
erregte
.
Sachverhalts
hat
Angeklagte
gemäß
Abs.
Nr.
§
Abs.
Nr.
StGB
sexuellen
Missbrauchs
Kindern
Tateinheit
sexuellem
Missbrauch
Schutzbefohlenen
Nachteil
Stieftochter
strafbar
gemacht
.
Vorschriften
betreffen
Vergleich
Grundtatbeständen
§
Abs.
§
Abs.
StGB
zeigt
strafbar
macht
sexuelle
Handlungen
Kind
Schutzbefohlenen
vornimmt
Kind
Schutzbefohlenen
vornehmen
lässt
sexuelle
Handlungen
Körperkontakt
Kind
Täter
selbst
Dritten
vornimmt
.
strafbar
ist
Kind
sexuelle
Handlungen
Dritten
passiv
vornehmen
lässt
12
.
Aufl
.
Rdn
.
.
verbleibt
Fällen
Verurteilung
Angeklagten
sexuellen
Missbrauchs
Kindern
Nachteil
Freundinnen
Stieftochter
.
Senat
hat
Schuldspruch
entsprechend
geändert
.
2
.
Fällen
II
.
5
.
9
.
11
.
13
.
Urteilsgründe
nahm
ebenfalls
sexuelle
Handlungen
Angeklagten
anderen
Kind
;
Fall
.
handelte
Stiefsohn
Fällen
.
7
.
11
.
13
.
Freundin
.
Angeklagten
Fällen
.
9
.
Freundin
..
Landgericht
Taten
jeweils
auch
sexuellen
Missbrauch
Kindern
§
Abs.
Nr.
StGB
Fall
.
zusätzlich
sexuellen
Missbrauch
Schutzbefohlenen
gemäß
§
Abs.
Nr.
StGB
Nachteil
Kinder
.
.
gewertet
hat
ist
1
.
dargelegten
Gründen
ebenfalls
rechtsfehlerhaft
.
Jedoch
hat
Landgericht
Fällen
Schuldspruch
Ausdruck
gebracht
Taten
Rechtsauffassung
jeweils
Tatopfer
richteten
.
Änderung
Schuldspruchs
bedarf
insoweit
.
3
.
Jedoch
können
aufgezeigten
Rechtsfehler
Fälle
II
.
5
.
13
.
Urteilsgründe
verhängten
Freiheitsstrafen
Jahr
Monaten
Fall
.
11
.
Jahr
Fälle
II
.
5
.
9
.
Monaten
Fälle
II
.
10
.
12
.
13
.
bestehen
bleiben
.
Landgericht
hat
Strafen
jeweils
Strafrahmen
§
Abs.
StGB
entnommen
Strafzumessung
rechtsfehlerfrei
Lasten
Angeklagten
gewertet
gezielt
Vertrauen
Naivität
Neugier
Kinder
ausgenutzt
hat
.
straferschwerend
berücksichtigt
hat
Taten
insgesamt
Opfer
betroffen
sind
Freundinnen
pädophile
Handlungen
selbst
erdulden
aber
anschauen
mussten
hat
ersichtlich
Angeklagten
geschaffene
beschämende
Situation
abgestellt
insoweit
tatsächlich
begangenen
Straftaten
§
Abs.
Nr.
§
Abs.
Nr.
StGB
.
Umständen
kann
Senat
ausschließen
Landgericht
mildere
Strafen
verhängt
hätte
Taten
zutreffend
rechtlich
gewürdigt
hätte
.
Pfister
Lienen