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564 lines
4.7 KiB

BESCHLUSS
StR
15
.
Mai
Strafsache
1
.
2
.
1
.
:
versuchter
besonders
schwerer
räuberischer
Erpressung
2
.
:
Beihilfe
versuchten
besonders
schweren
räuberischen
Erpressung
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
Beschwerdeführer
15
.
Mai
gemäß
§
Abs.
einstimmig
beschlossen
:
1
.
Revisionen
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
4
.
Dezember
Feststellungen
aufgehoben
.
2
.
Sache
wird
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittels
andere
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
versuchter
ders
schwerer
räuberischer
Erpressung
Freiheitsstrafe
Jahren
Monaten
Angeklagten
Beihilfe
Tat
ter
Einbeziehung
Strafe
früheren
Urteil
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
.
wenden
Beschwerdeführer
Revisionen
allgemeiner
Form
Verletzung
materiellen
Rechts
rügen
.
Rechtsmittel
haben
Erfolg
.
1
.
Feststellungen
Landgerichts
suchten
Angeklagten
Geschädigten
S.
Abend
Tattages
Wohnung
.
Initiative
ging
Angeklagten
Geschädigten
zuvor
vergeblich
aufgefordert
hatte
Treffen
Angeklagten
Stiefvater
Geschädigten
arrangieren
Angeklagte
vorangegangenen
verbalen
Auseinandersetzung
Entschuldigung
einfordern
wollte
.
Unmittelbar
Betreten
Wohnung
forderte
Angeklagte
Zahlung
hilfsweise
Herausgabe
Kfz-Briefs
Pkw
Geschädigten
Schwiegervater
noch
Treffen
habe
bewegen
können
.
Geschädigte
erklärt
hatte
Kfz-Brief
befinde
Eltern
Bargeld
habe
Haus
nahm
Angeklagte
Messer
Klingenlänge
Jacke
legte
Angeklagten
Geschädigten
gegenüber
saß
Küchentisch
.
Angeklagte
ergriff
Messer
strich
Geschädigten
Oberschenkel
Schärfe
Klinge
hinwies
Forderung
Nachdruck
verleihen
.
Minuten
verließen
Angeklagten
Wohnung
.
forderte
Angeklagte
Summe
Tankstelle
Geschädigte
solle
verlangte
bringen
nahm
Druckmittel
Schlüssel
Pkw
Garderobe
hing
.
weiteren
Verlauf
Abends
wollte
Angeklagte
schädigten
erneut
"
Sache
ansprechen
"
Zweck
Arbeitsbeginn
Geschädigte
hatte
Nachtschicht
absolvieren
abpassen
.
Angeklagten
ließen
Zweck
Bekannten
Parkplatz
Arbeitgebers
Geschädigten
bringen
.
Pkw
Geschädigten
vorfuhr
begab
Angeklagte
dorthin
.
Wagen
stieg
indes
lediglich
Arbeitskollegin
Geschädigten
Wagen
geliehen
hatte
selbst
vorangegangenen
Geschehens
eingeschüchtert
Stande
sah
Abend
Arbeit
gehen
.
Angeklagte
bemerkte
kehrte
Wagen
Bekannten
fuhr
Angeklagten
.
2
.
Verurteilungen
versuchter
besonders
schwerer
räuberischer
Erpressung
Beihilfe
können
Feststellungen
Bestand
haben
.
Strafkammer
hat
rechtsfehlerhafter
Weise
unterlassen
Frage
auseinanderzusetzen
Angeklagten
Versuch
besonders
schweren
räuberischen
Erpressung
strafbefreiend
zurückgetreten
sind
.
Insbesondere
hat
Feststellungen
Vorstellungsbild
Angeklagten
letzten
vorgenommenen
Ausführungshandlung
getroffen
.
Insoweit
gilt
:
Sind
Tat
beteiligt
so
wird
gemäß
§
Abs.
Satz
StGB
bestraft
freiwillig
Vollendung
verhindert
.
Verhinderungsleistung
kann
indes
schon
sehen
sein
Beteiligten
einvernehmlich
unterlassen
weiterzuhandeln
.
.
;
Beschlüsse
4
.
April
StGB
§
Abs.
Verhinderung
;
19
.
Juni
StGB
§
Abs.
Satz
Rücktritt
;
Urteil
19
.
März
NStZ-RR
.
freiwilliger
Rücktritt
Versuch
gesehen
werden
kann
hängt
entscheidend
Vorstellungsbild
Täter
letzten
vorgenommenen
Ausführungshandlung
sog.
Rücktrittshorizont
:
Gehen
Zeitpunkt
noch
getan
haben
Vorstellung
Herbeiführung
Taterfolgs
erforderlich
zumindest
ausreichend
ist
liegt
mithin
unbeendeter
Versuch
so
können
bloßes
Nichtweiterhandeln
zurücktreten
.
Anders
liegt
aber
dann
Versuch
fehlgeschlagen
ist
Sicht
Täter
Misslingen
zunächst
vorgestellten
Tatablaufs
bereits
eingesetzten
anderen
liegenden
Mitteln
Tat
mehr
vollendet
werden
kann
vgl.
zuletzt
Urteil
19
.
März
aaO
.
Lässt
Vorstellungsbild
Täter
maßgeblichen
Zeitpunkt
auch
Beurteilung
Freiwilligkeit
Rücktritts
Bedeutung
ist
aaO
Urteilsfeststellungen
entnehmen
so
hält
Urteil
demgemäß
sachlich-rechtlicher
Prüfung
stand
revisionsrechtliche
Prüfung
Vorliegens
freiwilligen
Rücktritts
ermöglicht
aaO
;
vgl.
auch
Beschlüsse
13
November
juris
;
29
.
September
NStZ
.
So
verhält
hier
:
Strafkammer
hat
Feststellungen
weiteren
Geschehen
Abfahrt
Angeklagten
Parkplatz
Arbeitgebers
Geschädigten
noch
getroffen
Vorstellung
Angeklagten
Zeitpunkt
Aufbruches
Möglichkeit
Tatvollendung
machten
.
Auch
Beweiswürdigung
rechtlichen
Würdigung
hat
Frage
Rücktritts
auseinandergesetzt
so
auch
Urteil
Gesamtheit
Rücktrittshorizont
Angeklagten
geschlossen
werden
kann
.
Darlegungen
Rücktrittshorizont
waren
hier
insbesondere
auch
geboten
mehraktiges
Geschehen
handelte
Angeklagten
möglicherweise
weitere
Ausführungshandlungen
vorgenommen
werden
sollten
.
Senat
hat
auch
Fehler
betroffenen
Feststellungen
äußeren
Tatgeschehen
aufgehoben
neuen
Tatgericht
insgesamt
widerspruchsfreie
Feststellungen
ermöglichen
.
Pfister
Gericke