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545 lines
4.5 KiB

BESCHLUSS
7
Juli
Strafsache
Menschenhandels
Zweck
sexuellen
Ausbeutung
hier
:
Anfragebeschluss
5
.
Strafsenats
10
.
März
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
7
Juli
beschlossen
:
beabsichtigten
Entscheidung
5
.
Strafsenats
steht
Rechtsprechung
3
.
Strafsenats
.
Gründe
:
1
.
5
.
Strafsenat
beabsichtigt
entscheiden
:
"
Erfolgt
Entfernung
Angeklagten
Zeugenvernehmung
gemäß
§
andauernden
Abwesenheit
förmliche
Augenscheinseinnahme
Vernehmung
engem
Sachzusammenhang
steht
so
ist
Angeklagten
Unterrichtung
§
Satz
Abwesenheit
Augenschein
genommene
Objekt
vorzuzeigen
;
ist
Zusammenhang
Unterrichtung
protokollieren
.
so
gestalteten
Unterrichtung
ist
absolute
Revisionsgrund
Nr.
erfüllt
.
"
hat
übrigen
Strafsenaten
angefragt
entgegenstehender
Rechtsprechung
festgehalten
wird
.
2
.
Rechtsprechung
3
.
Strafsenats
steht
beabsichtigten
Entscheidung
.
Senat
Vergangenheit
Urteile
aufgehoben
hat
beanstandet
worden
war
Abwesenheit
§
Satz
ausgeschlossenen
Angeklagten
Zeugenvernehmung
auch
Augenschein
vorgenommen
wurde
war
Augenscheinsobjekt
Angeklagten
jeweils
nachträglich
vorgezeigt
worden
vgl.
Senat
102
;
8
;
§
Beruhen
;
.
20
.
Februar
StR
.
3
.
Senat
regt
aber
Frage
Großen
Senat
Strafsachen
grundsätzlichen
Bedeutung
Sache
§
Abs.
vorzulegen
.
Sache
tritt
Senat
beabsichtigten
Entscheidung
.
ist
Auffassung
Verwertung
Abwesenheit
Angeklagten
erhobenen
Augenscheinsbeweises
nur
dann
statthaft
ist
Augenscheinseinnahme
Anwesenheit
Angeklagten
auch
Übrigen
fehlerfrei
wiederholt
wird
Beweisgegenstand
ordnungsgemäß
Verhandlung
eingeführt
wird
vgl.
8)
.
anfragenden
Senat
vorgeschlagene
Weg
ist
fehlerfreie
Wiederholung
Beweisaufnahme
.
5
.
Strafsenat
will
auch
Zusammenschau
selben
Tag
Sache
StR
erfolgten
Anfrage
deutlich
wird
Ergebnis
erreichen
Begriff
Vernehmung
§
Bedeutungsgehalt
erhält
Rechtsprechung
Vernehmung
beigegeben
hat
Dauer
§
§
.
Öffentlichkeit
Verhandlung
ausgeschlossen
wird
.
vermag
Senat
zuzustimmen
.
Auslegung
Begriffs
Vernehmung
§
dahingehend
unmittelbarem
Zusammenhang
stehenden
Sachbeweiserhebungen
Ausschluss
umfasst
sind
ist
möglich
.
Vernehmung
Zeugen
Erhebung
Sachbeweisen
sind
voneinander
getrennte
Verfahrensvorgänge
.
Erhebung
Sachbeweisen
Abwesenheit
§
ausgeschlossenen
Angeklagten
ist
klaren
Wortlaut
Gesetzes
zulässig
.
Insoweit
ist
Rechtslage
anders
Vorschriften
Ausschluss
Öffentlichkeit
.
§
§
.
erlauben
Ausschluss
"
Verhandlung
"
Teil
"
.
ausdrückliche
gesetzliche
Beschränkung
"
Vernehmung
"
besteht
Gegensatz
§
.
Wortlaut
spricht
auch
Systematik
ausdehnende
Auslegung
.
schränkt
Recht
Angeklagten
Hauptverhandlung
teilzunehmen
Tatvorwurf
verteidigen
.
Vorschrift
ist
Ausnahmevorschrift
eng
auszulegen
.
Sicherung
Verfahrensposition
Angeklagten
besteht
Pflicht
Vorsitzenden
Unterrichtung
wesentlichen
Inhalt
Zeugenaussage
.
ist
Vorsitzende
verpflichtet
Öffentlichkeit
Wiederzulassung
Ausschlusses
Geschehene
unterrichten
Regelungszweck
§
.
widerstreiten
würde
.
Übrigen
lässt
unterschiedlichen
Grenzziehung
Anwendungsbereich
§
StPO
einerseits
§
§
.
andererseits
gegebenenfalls
begründeten
Schwierigkeiten
Rechtsanwendung
gesehen
durchschlagendes
Argument
Änderung
gerade
Rechtsprechung
§
gewinnen
;
einheitliche
Handhabung
ließe
gleicher
Weise
herstellen
Rechtsprechung
§
.
§
angepasst
wird
.
anfragenden
Senat
ausreichend
angesehenen
Verfahrensweise
Vorzeigen
Augenscheinsobjekts
handelt
Sache
Versuch
Heilung
zuvor
geschehenen
Verfahrensverstoßes
.
ist
Auffassung
3
.
Strafsenats
indes
vollständige
Wiederholung
notwendig
.
entspricht
bisheriger
Rechtsprechung
102
;
8)
.
andere
zurückbleibende
Form
Heilung
zuzulassen
auch
nur
Fall
absoluten
Revisionsgrund
§
Nr.
StPO
verneinen
würde
bereits
jetzt
nur
schwer
übersehbare
Rechtsprechung
lediglich
weiter
komplizieren
.
wäre
auch
nur
Augenschein
Form
Heilung
möglich
.
fehlerhaft
Abwesenheit
ausgeschlossenen
Angeklagten
vorgenommene
Urkundenverlesung
könnte
keinesfalls
ausgeglichen
werden
Angeklagte
Urkunde
selbst
durchlesen
kann
.
Heilung
Form
fehlerfreien
Wiederholung
Sachbeweisaufnahme
wird
Zeuge
Abwesenheit
Angeklagten
durchgeführten
anwesend
war
mehr
benötigt
handelt
gerichtlichen
Augenschein
Mitglieder
Gerichts
teilnehmen
müssen
Prozessbeteiligten
Gelegenheit
Besichtigung
gegeben
werden
muss
Alsberg/Nüse/Meyer
Beweisantrag
.
Zeuge
gehört
Personen
Anwesenheit
erforderlich
ist
.
berechtigten
Belangen
Opferschutzes
wird
sorgfältige
Beachtung
Verfahrensbestimmungen
besten
Rechnung
getragen
werden
vgl.
NStZ
.
gehören
auch
Vorschriften
Sitzungsniederschrift
vgl.
nur
NStZ
522
;
;
.
Lienen
Dr.
befindet
Urlaub
ist
gehindert
unterschreiben
.
Sost-Scheible