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119 lines
989 B

BESCHLUSS
16
.
April
Strafsache
1
.
2
.
3
.
Betruges
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführer
16
.
April
gemäß
Abs.
beschlossen
:
Revisionen
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
29
.
August
werden
unbegründet
Maßgabe
verworfen
Angeklagten
S.
Fall
festgesetzte
Einzelstrafe
Monaten
entfällt
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
S.
Freisprechung
rigen
Einzeltaten
verurteilt
.
entspricht
auch
Darstellung
Taten
Urteilsgründen
.
Rahmen
Strafzumessung
hat
Landgericht
jedoch
Einzelstrafen
Urteilsgründen
abgehandelten
Fall
festgesetzt
.
insoweit
festgesetzte
Einzelstrafe
Höhe
Monaten
hat
entfallen
.
Gesamtstrafe
kann
bestehen
bleiben
.
Senat
schließt
Landgericht
Zugrundelegung
Einzelstrafen
niedrigere
Gesamtstrafe
verhängt
hätte
.
übrigen
hat
Grund
Revisionsrechtfertigungen
gebotene
Überprüfung
Urteils
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
.
Detter
Otten
Roggenbuck