BESCHLUSS 16 . April Strafsache 1 . 2 . 3 . Betruges 2 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Antrag Generalbundesanwalts Anhörung Beschwerdeführer 16 . April gemäß Abs. beschlossen : Revisionen Angeklagten Urteil Landgerichts 29 . August werden unbegründet Maßgabe verworfen Angeklagten S. Fall festgesetzte Einzelstrafe Monaten entfällt . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . Gründe : Landgericht hat Angeklagten S. Freisprechung rigen Einzeltaten verurteilt . entspricht auch Darstellung Taten Urteilsgründen . Rahmen Strafzumessung hat Landgericht jedoch Einzelstrafen Urteilsgründen abgehandelten Fall festgesetzt . insoweit festgesetzte Einzelstrafe Höhe Monaten hat entfallen . Gesamtstrafe kann bestehen bleiben . Senat schließt Landgericht Zugrundelegung Einzelstrafen niedrigere Gesamtstrafe verhängt hätte . übrigen hat Grund Revisionsrechtfertigungen gebotene Überprüfung Urteils Rechtsfehler Nachteil Angeklagten ergeben . Detter Otten Roggenbuck