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92 lines
777 B

BESCHLUSS
10
.
März
Strafsache
1
.
2
.
schweren
Bandendiebstahls
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführer
10
.
März
§
Abs.
beschlossen
:
Revisionen
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
23
.
Juni
werden
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigungen
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
hat
.
wird
abgesehen
Beschwerdeführern
Kosten
aufzuerlegen
.
Ergänzend
bemerkt
Senat
:
Bestellung
Vorsitzenden
Landgericht
stellvertretenden
Vorsitzenden
Präsidium
kam
.
war
bereits
allgemeinen
Geschäftsverteilung
Jahr
Vertreter
Zeit
Urlaubsabwesenheit
Berufsrichterinnen
8
.
Strafkammer
Verhinderung
Mitglieder
3
.
Strafkammer
zugleich
berufen
Vorsitz
16
.
Juni
beginnenden
Hauptverhandlung
führen
.