BESCHLUSS 10 . März Strafsache 1 . 2 . schweren Bandendiebstahls 2 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Antrag Generalbundesanwalts Anhörung Beschwerdeführer 10 . März § Abs. beschlossen : Revisionen Angeklagten Urteil Landgerichts 23 . Juni werden unbegründet verworfen Nachprüfung Urteils Grund Revisionsrechtfertigungen Rechtsfehler Nachteil Angeklagten ergeben hat . wird abgesehen Beschwerdeführern Kosten aufzuerlegen . Ergänzend bemerkt Senat : Bestellung Vorsitzenden Landgericht stellvertretenden Vorsitzenden Präsidium kam . war bereits allgemeinen Geschäftsverteilung Jahr Vertreter Zeit Urlaubsabwesenheit Berufsrichterinnen 8 . Strafkammer Verhinderung Mitglieder 3 . Strafkammer zugleich berufen Vorsitz 16 . Juni beginnenden Hauptverhandlung führen .