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373 lines
3.0 KiB

BESCHLUSS
StR
30
.
Juni
Strafsache
1
.
2
.
unerlaubten
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Ziff
.
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführer
30
.
Juni
gemäß
§
Abs.
§
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
gerichts
Gera
19
.
Juni
betrifft
dahingehend
abgeändert
Angeklagte
unerlaubten
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
Fällen
unerlaubten
Betäubungsmitteln
Fällen
unerlaubten
Erwerbs
Betäubungsmitteln
versuchten
Diebstahls
schuldig
ist
unerlaubten
Fall
.
Urteilsgründe
verhängte
Einzelstrafe
entfällt
.
2
.
Revision
Angeklagten
S.
wird
vorbezeichnete
Urteil
betrifft
dahingehend
abgeändert
Angeklagte
unerlaubten
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
Fällen
unerlaubten
Betäubungsmitteln
Fällen
versuchten
Diebstahls
schuldig
ist
unerlaubten
Betäubungsmitteln
Fall
.
Urteilsgründe
verhängte
Einzelstrafe
entfällt
.
3
.
Aufhebung
Urteils
wird
Mitangeklagten
streckt
Fall
.
Urteilsgründe
unerlaubten
Betäubungsmitteln
verurteilt
ist
.
verhängte
Einzelstrafe
entfällt
.
4
.
weitergehenden
Revisionen
Angeklagten
werden
verworfen
.
5
.
Angeklagten
haben
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Gründe
:
1
.
Verurteilung
Angeklagten
Fall
.
Urteilsgründe
kann
Bestand
haben
.
Rechtsfehlerhaft
geht
Landgericht
Taten
Ziff
.
II
.
II
.
Urteilsgründe
Fällen
Handeltreibens
Betäubungsmitteln
Fall
geringer
Menge
.
getroffenen
Feststellungen
S.
erwarben
Angeklagten
S.
revidierenden
Mitangeklagten
Gramm
gewinnbringenden
Weiterverkauf
konnten
Betäubungsmittel
jedoch
schlechten
Qualität
weiterveräußern
.
wenig
später
erfolgten
Umtausch
höherwertige
Ware
hat
Landgericht
Ziff
.
II
.
Urteilsgründe
erneutes
tatmehrheitliches
Handeltreiben
gewertet
.
Wird
aber
Weiterverkauf
erworbene
Rauschgiftmenge
andere
Menge
umgetauscht
weil-wie-hier
gelieferte
Qualität
Erwartungen
entspricht
so
sind
Bemühungen
Rückgabe
mangelhaften
Nachlieferung
mangelfreien
Ware
Abwicklung
Rauschgiftgeschäfts
gerichtet
.
.
;
vgl.
NStZ
83
;
Senatsbeschlüsse
23
.
September
StR
30
.
September
StR
22
.
Januar
.
Verurteilung
Fall
.
dazugehörigen
Einzelstrafen
Jahr
Freiheitsstrafe
Angeklagten
S.
Angeklagten
Monaten
entfällt
.
Antragsschrift
Generalbundesanwalts
dargelegten
Gründen
schließt
Senat
Kammer
Einzelstrafe
niedrigere
Gesamtfreiheitsstrafen
erkannt
hätte
.
2
.
teilweise
Aufhebung
Urteils
war
gemäß
§
früheren
Mitangeklagten
erstrecken
.
Auch
insoweit
ist
Landgericht
fehlerhaft
Taten
ausgegangen
.
führt
auch
Aufhebung
Verurteilung
Fall
.
verhängten
Einzelstrafe
Monaten
Freiheitsstrafe
entfällt
.
Senat
schließt
Blick
weiter
Mitangeklagten
festgesetzten
Einzelstrafen
jeweils
Jahr
Freiheitsstrafe
Fällen
II
.
7
Jahr
Monaten
Freiheitsstrafe
Fall
.
Kammer
Berücksichtigung
weggefallenen
Strafe
Monaten
noch
milderen
Gesamtfreiheitsstrafe
gelangt
wäre
.
3
.
weitergehenden
Revisionen
Angeklagten
erweisen
offensichtlich
unbegründet
.
geringe
Erfolg
Rechtsmittel
gibt
Übrigen
Anlass
Angeklagten
teilweise
Kosten
Verfahrens
notwendigen
Auslagen
entlasten
§
Abs.
.
RiBGH
Prof.
Dr.
ist
Urlaubs
Unterschrift
gehindert
.
Krehl