BESCHLUSS StR 30 . Juni Strafsache 1 . 2 . unerlaubten Betäubungsmitteln geringer Menge 2 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Ziff . Antrag Generalbundesanwalts Anhörung Beschwerdeführer 30 . Juni gemäß § Abs. § beschlossen : 1 . Revision Angeklagten wird Urteil gerichts Gera 19 . Juni betrifft dahingehend abgeändert Angeklagte unerlaubten Betäubungsmitteln geringer Menge Fällen unerlaubten Betäubungsmitteln Fällen unerlaubten Erwerbs Betäubungsmitteln versuchten Diebstahls schuldig ist unerlaubten Fall . Urteilsgründe verhängte Einzelstrafe entfällt . 2 . Revision Angeklagten S. wird vorbezeichnete Urteil betrifft dahingehend abgeändert Angeklagte unerlaubten Betäubungsmitteln geringer Menge Fällen unerlaubten Betäubungsmitteln Fällen versuchten Diebstahls schuldig ist unerlaubten Betäubungsmitteln Fall . Urteilsgründe verhängte Einzelstrafe entfällt . 3 . Aufhebung Urteils wird Mitangeklagten streckt Fall . Urteilsgründe unerlaubten Betäubungsmitteln verurteilt ist . verhängte Einzelstrafe entfällt . 4 . weitergehenden Revisionen Angeklagten werden verworfen . 5 . Angeklagten haben Kosten Rechtsmittels tragen . Gründe : 1 . Verurteilung Angeklagten Fall . Urteilsgründe kann Bestand haben . Rechtsfehlerhaft geht Landgericht Taten Ziff . II . II . Urteilsgründe Fällen Handeltreibens Betäubungsmitteln Fall geringer Menge . getroffenen Feststellungen S. erwarben Angeklagten S. revidierenden Mitangeklagten Gramm gewinnbringenden Weiterverkauf konnten Betäubungsmittel jedoch schlechten Qualität weiterveräußern . wenig später erfolgten Umtausch höherwertige Ware hat Landgericht Ziff . II . Urteilsgründe erneutes tatmehrheitliches Handeltreiben gewertet . Wird aber Weiterverkauf erworbene Rauschgiftmenge andere Menge umgetauscht weil-wie-hier gelieferte Qualität Erwartungen entspricht so sind Bemühungen Rückgabe mangelhaften Nachlieferung mangelfreien Ware Abwicklung Rauschgiftgeschäfts gerichtet . . ; vgl. NStZ 83 ; Senatsbeschlüsse 23 . September StR 30 . September StR 22 . Januar . Verurteilung Fall . dazugehörigen Einzelstrafen Jahr Freiheitsstrafe Angeklagten S. Angeklagten Monaten entfällt . Antragsschrift Generalbundesanwalts dargelegten Gründen schließt Senat Kammer Einzelstrafe niedrigere Gesamtfreiheitsstrafen erkannt hätte . 2 . teilweise Aufhebung Urteils war gemäß § früheren Mitangeklagten erstrecken . Auch insoweit ist Landgericht fehlerhaft Taten ausgegangen . führt auch Aufhebung Verurteilung Fall . verhängten Einzelstrafe Monaten Freiheitsstrafe entfällt . Senat schließt Blick weiter Mitangeklagten festgesetzten Einzelstrafen jeweils Jahr Freiheitsstrafe Fällen II . 7 Jahr Monaten Freiheitsstrafe Fall . Kammer Berücksichtigung weggefallenen Strafe Monaten noch milderen Gesamtfreiheitsstrafe gelangt wäre . 3 . weitergehenden Revisionen Angeklagten erweisen offensichtlich unbegründet . geringe Erfolg Rechtsmittel gibt Übrigen Anlass Angeklagten teilweise Kosten Verfahrens notwendigen Auslagen entlasten § Abs. . RiBGH Prof. Dr. ist Urlaubs Unterschrift gehindert . Krehl