You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

112 lines
907 B

BESCHLUSS
29
.
Januar
Strafsache
sexueller
Nötigung
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
29
.
Januar
beschlossen
:
Anträge
Angeklagten
Nachholung
rechtlichen
Gehörs
Beschluß
Senats
20
.
Dezember
Wiedereinsetzung
vorigen
Stand
Ergänzung
Revisionsbegründung
werden
verworfen
.
Gründe
:
Antrag
Angeklagten
Nachholung
rechtlichen
Gehörs
hat
Erfolg
.
Voraussetzungen
§
liegen
.
Entscheidung
hat
Senat
Tatsachen
Beweisergebnisse
verwertet
Angeklagte
gehört
worden
ist
.
Verwerfung
Revision
Beschluß
§
Abs.
ist
Wiedereinsetzung
vorigen
Stand
möglich
.
handelt
rechtskräftige
Sachentscheidung
Verfahren
Abschluß
gebracht
hat
BGHSt
94
;
.
.
.
Schon
ist
Antrag
Wiedereinsetzung
unzulässig
.
übrigen
hätte
auch
inhaltliche
Berücksichtigung
materiellrechtlichen
Ausführungen
Verteidigers
Schriftsatz
17
.
Januar
anderen
Angeklagten
günstigeren
Entscheidung
Sache
führen
können
.
Detter
Rothfuß