BESCHLUSS 29 . Januar Strafsache sexueller Nötigung 2 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 29 . Januar beschlossen : Anträge Angeklagten Nachholung rechtlichen Gehörs Beschluß Senats 20 . Dezember Wiedereinsetzung vorigen Stand Ergänzung Revisionsbegründung werden verworfen . Gründe : Antrag Angeklagten Nachholung rechtlichen Gehörs hat Erfolg . Voraussetzungen § liegen . Entscheidung hat Senat Tatsachen Beweisergebnisse verwertet Angeklagte gehört worden ist . Verwerfung Revision Beschluß § Abs. ist Wiedereinsetzung vorigen Stand möglich . handelt rechtskräftige Sachentscheidung Verfahren Abschluß gebracht hat BGHSt 94 ; . . . Schon ist Antrag Wiedereinsetzung unzulässig . übrigen hätte auch inhaltliche Berücksichtigung materiellrechtlichen Ausführungen Verteidigers Schriftsatz 17 . Januar anderen Angeklagten günstigeren Entscheidung Sache führen können . Detter Rothfuß