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62 lines
575 B

BESCHLUSS
25
.
Oktober
Strafsache
wissentlicher
schwerer
Körperverletzung
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
25
.
Oktober
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
29
.
Mai
wird
Maßgabe
unbegründet
verworfen
Schuldspruch
klargestellt
wird
Angeklagte
wissentlichen
schweren
Körperverletzung
Tateinheit
gefährlicher
Körperverletzung
schuldig
ist
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
Nebenklägern
Revisionsverfahren
entstandenen
notwendigen
Auslagen
tragen
.
Rothfuß
Otten