BESCHLUSS 25 . Oktober Strafsache wissentlicher schwerer Körperverletzung 2 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Antrag Generalbundesanwalts Anhörung Beschwerdeführers 25 . Oktober gemäß § Abs. beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 29 . Mai wird Maßgabe unbegründet verworfen Schuldspruch klargestellt wird Angeklagte wissentlichen schweren Körperverletzung Tateinheit gefährlicher Körperverletzung schuldig ist . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels Nebenklägern Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen tragen . Rothfuß Otten