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BESCHLUSS
12
.
April
Strafsache
sexueller
Nötigung
ECLI
:
:
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
12
.
April
beschlossen
:
weitere
Beratung
Sache
wird
zurückgestellt
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
sexueller
Nötigung
Tateinheit
sexuellem
Missbrauch
Kindern
tateinheitlich
begangenen
Fällen
sexueller
Nötigung
Tateinheit
sexuellem
Missbrauch
Kindern
sexuellem
Missbrauch
Kindern
Fällen
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
.
Rahmen
Strafzumessung
hat
ausgeführt
Taten
inzwischen
Jahre
zurückliegen
langen
Zeitraum
Tat
Urteil
Fällen
sexuellen
Kindesmissbrauchs
sexueller
Nötigung
Kindern
gleich
hohe
Belastung
zukommt
anderen
Fällen
.
Senat
neigt
Auffassung
zeitlichen
Abstand
Tat
Urteil
auch
Taten
sexuellen
Missbrauchs
Kindes
gleiche
Bedeutung
zukommt
anderen
Straftaten
.
entspricht
Ansicht
3
.
Strafsenats
Beschluss
29
.
Oktober
1
.
Strafsenat
angefragt
hat
abweichenden
Rechtsauffassung
NStZ
festhält
.
Senat
sieht
gehindert
entgegenstehenden
Rechtsprechung
eigenen
Rechtsansicht
entscheiden
stellt
weitere
Beratung
zunächst
Ausgang
oben
genannten
Anfrageverfahrens
.
Krehl