BESCHLUSS 12 . April Strafsache sexueller Nötigung ECLI : : 2 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 12 . April beschlossen : weitere Beratung Sache wird zurückgestellt . Gründe : Landgericht hat Angeklagten sexueller Nötigung Tateinheit sexuellem Missbrauch Kindern tateinheitlich begangenen Fällen sexueller Nötigung Tateinheit sexuellem Missbrauch Kindern sexuellem Missbrauch Kindern Fällen Gesamtfreiheitsstrafe Jahren Monaten verurteilt . Rahmen Strafzumessung hat ausgeführt Taten inzwischen Jahre zurückliegen langen Zeitraum Tat Urteil Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs sexueller Nötigung Kindern gleich hohe Belastung zukommt anderen Fällen . Senat neigt Auffassung zeitlichen Abstand Tat Urteil auch Taten sexuellen Missbrauchs Kindes gleiche Bedeutung zukommt anderen Straftaten . entspricht Ansicht 3 . Strafsenats Beschluss 29 . Oktober 1 . Strafsenat angefragt hat abweichenden Rechtsauffassung NStZ festhält . Senat sieht gehindert entgegenstehenden Rechtsprechung eigenen Rechtsansicht entscheiden stellt weitere Beratung zunächst Ausgang oben genannten Anfrageverfahrens . Krehl