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116 lines
1008 B

BESCHLUSS
20
November
Strafsache
gefährlicher
Körperverletzung
u.a.
ECLI
:
:
BGH:2018:201118B2STR372.18.0
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
20
November
gemäß
§
Abs.
analog
§
Abs.
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
2
.
Mai
wird
Maßgabe
unbegründet
verworfen
Fall
Urteilsgründe
verhängten
Geldstrafe
Tagessatzhöhe
Euro
festgesetzt
wird
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
Nebenklägern
Revisionsverfahren
entstandenen
notwendigen
Auslagen
tragen
.
Gründe
:
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigung
hat
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
§
Abs.
.
Allerdings
hat
Strafkammer
Fall
Urteilsgründe
verhängten
Einzelgeldstrafe
Festsetzung
Tagessatzhöhe
unterlassen
.
bedarf
aber
auch
dann
hier
Einzelgeldstrafe
Einzelfreiheitsstrafen
Gesamtfreiheitsstrafe
bilden
ist
Beschluss
27
.
April
.
entsprechender
Anwendung
§
Abs.
setzt
Senat
Tagessatzhöhe
Mindestsatz
Euro
§
Abs.
Satz
StGB
.
Franke