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- BESCHLUSS
- 20
- November
- Strafsache
- gefährlicher
- Körperverletzung
- u.a.
- ECLI
- :
- :
- BGH:2018:201118B2STR372.18.0
- 2
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführers
- 20
- November
- gemäß
- §
- Abs.
- analog
- §
- Abs.
- beschlossen
- :
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 2
- .
- Mai
- wird
- Maßgabe
- unbegründet
- verworfen
- Fall
- Urteilsgründe
- verhängten
- Geldstrafe
- Tagessatzhöhe
- Euro
- festgesetzt
- wird
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- Nebenklägern
- Revisionsverfahren
- entstandenen
- notwendigen
- Auslagen
- tragen
- .
- Gründe
- :
- Nachprüfung
- Urteils
- Grund
- Revisionsrechtfertigung
- hat
- Rechtsfehler
- Nachteil
- Angeklagten
- ergeben
- §
- Abs.
- .
- Allerdings
- hat
- Strafkammer
- Fall
- Urteilsgründe
- verhängten
- Einzelgeldstrafe
- Festsetzung
- Tagessatzhöhe
- unterlassen
- .
- bedarf
- aber
- auch
- dann
- hier
- Einzelgeldstrafe
- Einzelfreiheitsstrafen
- Gesamtfreiheitsstrafe
- bilden
- ist
- Beschluss
- 27
- .
- April
- .
- entsprechender
- Anwendung
- §
- Abs.
- setzt
- Senat
- Tagessatzhöhe
- Mindestsatz
- Euro
- §
- Abs.
- Satz
- StGB
- .
- Franke
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