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64 lines
550 B

BESCHLUSS
22
.
Januar
Strafsache
Körperverletzung
Todesfolge
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführerin
22
.
Januar
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
7
.
April
wird
dahingehend
richtig
gestellt
Angeklagte
Freiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
worden
ist
.
Übrigen
wird
Revision
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigung
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
hat
.
Beschwerdeführerin
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.