BESCHLUSS 22 . Januar Strafsache Körperverletzung Todesfolge 2 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Antrag Generalbundesanwalts Anhörung Beschwerdeführerin 22 . Januar gemäß § Abs. beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 7 . April wird dahingehend richtig gestellt Angeklagte Freiheitsstrafe Jahren Monaten verurteilt worden ist . Übrigen wird Revision unbegründet verworfen Nachprüfung Urteils Grund Revisionsrechtfertigung Rechtsfehler Nachteil Angeklagten ergeben hat . Beschwerdeführerin hat Kosten Rechtsmittels tragen .