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271 lines
2.2 KiB

BESCHLUSS
StR
20
.
Februar
Strafsache
ECLI
:
:
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführerin
20
.
Februar
gemäß
§
§
Abs.
Abs.
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
24
.
März
aufgehoben
Entscheidung
Zahlungserleichterungen
unterblieben
ist
.
2
.
Umfang
Aufhebung
wird
Sache
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittels
Amtsgericht
Eschweiler
Strafrichter
zurückverwiesen
.
3
.
weitergehende
Revision
wird
verworfen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagte
Diebstahls
Fällen
Sachbeschädigung
Gesamtfreiheitsstrafe
Tagessätzen
je
Euro
verurteilt
.
Urteil
richtet
Revision
Angeklagten
Rüge
Verletzung
materiellen
Rechts
.
Rechtsmittel
hat
Entscheidungsformel
ersichtlichen
Umfang
Erfolg
;
Übrigen
ist
unbegründet
Sinne
§
Abs.
.
unterbliebenen
Entscheidung
Zahlungserleichterungen
hat
Generalbundesanwalt
Antragsschrift
18
.
August
ausgeführt
:
Rechtsfehlerhaft
ist
..
Zahlungserleichterungen
entschieden
worden
.
Entscheidung
§
StGB
zwingend
vorgeschrieben
ist
muss
Urteil
befassen
Anwendung
Vorschrift
persönlichen
wirtschaftlichen
Verhältnissen
Angeklagten
naheliegt
vgl.
.
.
ist
hier
Fall
Hand
liegt
Angeklagte
Betrag
Geldstrafe
laufendem
Einkommen
Rücklagen
Vermögen
sofort
begleichen
kann
Kriterium
StGB
§
.
.
Ansparen
Vollstreckungszeitpunkt
kommt
hier
Höhe
Geldstrafe
Betracht
vgl.
Urteil
6
.
Januar
;
Schonvermögen
Grundsicherung
Arbeitslose
vgl.
§
Abs.
.
Sonstige
Gründe
Gewährung
Zahlungserleichterungen
entgegenstehen
könnten
sind
erkennbar
so
grundsätzlich
zwingend
ist
vgl.
MüKoStGB/Radtke
§
.
.
;
Schönke/Schröder/Stree/Kinzig
StGB
.
jeweils
;
auch
Vollstreckungsbehörde
Rechtskraft
noch
Zahlungserleichterungen
bewilligen
kann
ändert
.
Revisionsgericht
kann
Entscheidung
selbst
treffen
Urteil
ausreichenden
Feststellungen
enthält
vgl.
StGB
Zahlungserleichterungen
;
ferner
MüKo-StGB/Radtke
aaO
.
.
Gewährung
Zahlungserleichterungen
niedrigere
Geldstrafe
festgesetzt
worden
wäre
ist
auszuschließen
vgl.
.
ist
sachdienlich
Sache
verbleibenden
Umfang
§
Abs.
Amtsgericht
Strafrichter
zurückzuverweisen
.
kann
Senat
verschließen
.
zugehörigen
Feststellungen
können
bestehen
bleiben
aufgezeigten
Rechtsfehler
berührt
werden
§
Abs.
.
Grube