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72 lines
536 B

BESCHLUSS
29
.
August
Strafsache
1
.
2
.
3
.
Totschlags
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
29
.
August
beschlossen
:
Antrag
Nebenklägers
Rechtsanwalt
Mo.
25
Juli
beizuordnen
ist
genstandslos
.
Gründe
:
Entscheidung
Antrag
Nebenklägers
Revisionsverfahren
Rechtsanwalt
Beistand
nen
bedarf
.
Nebenkläger
ist
Beschluss
Landgerichts
4
.
April
Rechtsanwalt
Mo.
Beistand
§
beigeordnet
worden
.
Beistandsbestellung
§
wirkt
Instanz
rechtskräftigen
Abschluss
Verfahrens
erstreckt
somit
auch
Revisionsinstanz
.
Otten
Rothfuß
Roggenbuck