BESCHLUSS 29 . August Strafsache 1 . 2 . 3 . Totschlags 2 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 29 . August beschlossen : Antrag Nebenklägers Rechtsanwalt Mo. 25 Juli beizuordnen ist genstandslos . Gründe : Entscheidung Antrag Nebenklägers Revisionsverfahren Rechtsanwalt Beistand nen bedarf . Nebenkläger ist Beschluss Landgerichts 4 . April Rechtsanwalt Mo. Beistand § beigeordnet worden . Beistandsbestellung § wirkt Instanz rechtskräftigen Abschluss Verfahrens erstreckt somit auch Revisionsinstanz . Otten Rothfuß Roggenbuck