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75 lines
629 B

BESCHLUSS
10
.
September
Strafsache
versuchten
Totschlags
u.a.
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
10
.
September
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
29
.
Januar
wird
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigung
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
hat
.
Generalbundesanwalt
zitierte
Entscheidung
Urteil
27
.
März
kommt
hier
schon
Tatrichter
Anwendung
§
StGB
schon
sonstigen
Erwägungen
rechtsfehlerfrei
abgelehnt
hat
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Detter
Rothfuß
Roggenbuck