BESCHLUSS 10 . September Strafsache versuchten Totschlags u.a. 2 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Antrag Generalbundesanwalts Anhörung Beschwerdeführers 10 . September gemäß § Abs. beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 29 . Januar wird unbegründet verworfen Nachprüfung Urteils Grund Revisionsrechtfertigung Rechtsfehler Nachteil Angeklagten ergeben hat . Generalbundesanwalt zitierte Entscheidung Urteil 27 . März kommt hier schon Tatrichter Anwendung § StGB schon sonstigen Erwägungen rechtsfehlerfrei abgelehnt hat . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . Detter Rothfuß Roggenbuck