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1804 lines
16 KiB

BESCHLUSS
13
.
März
Strafsache
1
.
2
.
3
.
Betrugs
u.a.
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
Beschwerdeführer
13
.
März
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
1
.
Revisionen
Angeklagten
wird
Urteil
2
.
Februar
auch
soweit
Mitangeklagte
betrifft
zugehörigen
Feststellungen
aufgehoben
Angeklagten
verurteilt
worden
sind
.
2
.
Umfang
Aufhebung
wird
Sache
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittel
andere
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
folgt
verurteilt
:
Angeklagten
Betrugs
Fällen
heitsstrafe
Jahren
Angeklagten
Beihilfe
Betrug
Fällen
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahr
Monaten
Angeklagten
Beihilfe
Betrug
Freiheitsstrafe
Monaten
Fall
.
.
Übrigen
hat
Angeklagten
gesprochen
.
Vollstreckung
Gesamt-)Freiheitsstrafen
Angeklagten
hat
jeweils
Bewährung
ausgesetzt
.
Ferner
hat
Landgericht
festgestellt
Angeklagten
Angeklagten
Betrages
zweier
Beträge
Ansprüche
Verletzter
Anordnung
Verfalls
Wertersatz
entgegenstehen
.
hiergegen
gerichteten
Revisionen
Angeklagten
haben
Sachrüge
Erfolg
.
1
.
Feststellungen
Landgerichts
Fall
.
Urteilsgründe
fasste
frühere
Mitangeklagte
.
spätestens
Anfang
Jahres
Kredit
erschleichen
.
sollte
scheinbar
werthaltige
Immobilie
Mittelsmann
zunächst
angekauft
sodann
Darlehensnehmer
weit
überhöhten
Wert
Immobilie
entsprechenden
Preis
weiterveräußert
werden
.
Vorlage
letzten
Kaufvertrages
sollte
finanzierende
Bank
Auszahlung
höheren
Darlehensvaluta
veranlasst
werden
Abdeckung
Erstkaufpreises
benötigte
überschüssige
Darlehensanteil
verdeckte
Rückzahlung
kick-back
Ak
.
genutzt
werden
sollte
.
Vorhaben
eingeweihte
Angeklagte
makler
tätig
war
bot
.
hohen
Sanierungsbedarfs
vermittelbares
Zweifamilienhaus
Kauf
.
vereinbarten
Objekt
ankaufen
Angeklagte
Ak
.
weiterverkaufen
sollte
.
Angeklagte
Kontakt
Angeklagten
Bank
Da
.
stellte
her
Berater
Baufinanzierungen
tätig
war
.
leitete
Angeklagte
gefälschte
Gehaltsbelege
.
monatlichen
lohn
auswiesen
Ak
.
nur
Beschäftigung
Basis
nachging
.
Unrichtigkeit
Lohnabrechnungen
hatte
Angeklagte
Kenntnis
.
erkannte
jedoch
schungen
Bonität
Ak
.
Wertigkeit
Objekts
gewährung
möglich
sein
würde
.
wollte
Darlehen
gleichwohl
gewähren
Zielvorgaben
Bank
erreichen
Beteiligung
Filialund
Mitarbeiterjahresbonus
erhalten
.
wies
Angeklagten
übersandten
Fotos
Immobilie
erkennbar
ken
Renovierungsbedarfs
unverwendbar
erklärte
Angeklagten
brauche
Nachweis
Vermietung
stehenden
Wohnung
Erdgeschoß
.
übersandte
Angeklagte
Angeklagten
Fotos
neu
renovierten
anderen
Wohnung
Maklerbestand
gefälschten
Mietvertrag
betreffend
Wohnung
Erdgeschoß
.
Angeklagte
nahm
Kreditakte
vermerkte
wahrheitswidrig
Objekt
Innenbesichtigung
durchgeführt
haben
.
Grundlage
falschen
wertbildenden
Faktoren
nahm
Angeklagte
internen
Richtlinien
Bank
Kreditkompetenz
Baufinanzierungsbereich
hatte
Wertermittlung
Bewerter
Kreditkompetenz
einzuschalten
.
ermittelte
Beleihungswert
Objekts
.
Ferner
fertigte
internes
Analyseblatt
stellte
beabsichtigte
Finanzierung
Kontoguthaben
Eigenmittel
Höhe
wusste
vorhanden
war
.
Kreditakte
fügte
.
blanko
unterzeichnete
Selbstauskunft
füllte
chend
ausreichende
Leistungsfähigkeit
.
darzustellen
.
Weiteren
erstellte
Kreditentscheidungsbogen
Bankmitarbeiter
zugänglichen
technischen
Kreditbearbeitungsprogramm
Bank
sog.
Kreditmanager
.
Dort
fügte
selbst
ermittelten
Einkommen
vorhandenes
Eigenkapital
erreichte
Kreditrisikobewertung
knapp
unter
Punkten
.
beabsichtigt
ermöglichte
Risikobewertung
Kreditgewährung
Bankmitarbeiter
Kreditmanager
zweites
Augenpaar
Vorgesetzten
hinzuzuziehen
.
Angeklagte
Weise
technische
Freigabe
erhalten
hatte
ließ
Darlehensvertrag
Nettokreditsumme
ausfertigen
S.
wusste
Ak
.
Kredit
Bargeld
verschaffen
wollte
Kredit
hinreichend
gesichert
war
dauerhaft
bedienen
wollte
.
.
unterzeichnete
Darlehensvertrag
5
Juli
.
men
Refinanzierung
Kreditengagements
Ak
.
lehnte
manager
Rekalibrierung
Anfang
Juli
Kreditgewährung
.
Da
Zeitpunkt
Kreditvertrag
bereits
gezeichnet
Ak
.
versandt
war
erteilte
höheren
Abteilung
Bank
tätige
Zeuge
weitere
technische
kompetenzgerechte
Genehmigung
Kreditengagement
inhaltlich
prüfen
.
beabsichtigt
erhielt
.
Auszahlung
Darlehens
2
.
September
Betrag
kick-back“-Zahlung
Angeklagten
Abzug
Ankaufpreises
benkosten
Provision
Vermittler
Betrag
ca.
verblieb
.
.
selbst
Kreditzahlungen
erbracht
hatte
kündigte
Bank
Darlehen
.
Zwangsversteigerungsverfahren
eingeholte
Gutachten
bezifferte
Marktwert
Immobilie
4
.
August
.
Beurkundung
Kaufverträge
beauftragte
Angeklagte
Angeklagten
Umstände
informiert
war
rechnete
Ak
.
Weise
Kredit
erschleichen
wollte
überschießenden
Betrag
behalten
.
Beurkundung
Kaufverträge
erfolgte
22
Juli
.
Vereinbarungsgemäß
erwarb
Angeklagte
Objekt
Kaufpreis
Kaufvertrag
Passus
enthielt
Angeklagte
Objekt
Auftrag
Dritten
Akb
.
erwerbe
.
tigt
hatten
Verkäufer
Wohnhauses
Kenntnis
Weiterverkauf
Ak
.
.
Anschluss
beurkundete
Angeklagte
Erwerb
Immobilie
Ak
.
lung
gleicher
Höhe
.
Beurkundung
Kaufverträge
erhielt
Angeklagte
Honorarzahlungen
Höhe
.
Landgericht
hat
Tat
Angeklagten
Betrug
§
Abs.
StGB
Angeklagten
Beihilfe
§
Abs.
Abs.
StGB
gewertet
.
Schaden
hat
Differenz
Nettokreditsumme
August
ermittelten
Marktwert
Wertminderung
Objekts
Zeit
Juli
August
ca.
angenommen
Schadensbetrag
geschätzt
.
2
.
Feststellungen
Landgerichts
Fall
.
Urteilsgründe
brauchte
Schwägerin
Angeklagten
Mitangeklagte
Jahr
Geld
Autokauf
.
nur
befristetes
Arbeitsverhältnis
hatte
bereits
bestehender
Kreditverpflichtungen
weiteren
Konsumentenkredite
mehr
aufnehmen
konnte
schlug
Angeklagte
kreditfinanzierten
Immobilienerwerb
nuss
weiterer
Finanzmittel
gelangen
.
beabsichtigte
Durchführung
Kreditgeschäfts
Fall
.
Urteilsgründe
gleichgültig
war
Kosten
Schwägerin
bereicherte
.
Angeklagte
suchte
Wohnung
Da
.
geklagten
avisierte
weiteres
Kreditgeschäft
.
Angeklagte
Angeklagte
verwandtschaftlichen
ses
Mitangeklagten
hier
Krediterschleichung
begehen
wollte
.
Wissen
fälschte
Angeklagte
Mitangeklagten
ging
Arbeitsvertrag
Befristung
löschte
.
Ferner
wies
Eigenkapital
Mitangeklagten
Höhe
tatsächlich
gehörte
.
Fall
übernahm
Zeuge
Baufinanzierung
Bank
Da
.
Sachbearbeiter
tätig
war
weitere
Abwicklung
Kreditantrags
.
Veranlassung
Zeugen
Befristung
vorgelegten
Gehaltsbescheinigung
bemerkt
hatte
legte
Angeklagte
gefälschte
Erklärung
Arbeitgebers
Versehen
handele
Arbeitsverhältnis
unbefristet
sei
.
Zeuge
erstellte
alternative
Wertermittlungen
einmal
vorhandenen
Carport
Wertermittlung
einstellte
andere
Mal
beliebig
überhöhte
qm-Preise
.
Wertermittlungen
schlossen
Beleihungswert
.
Bank
unterzeichneten
Zeuge
weiterer
Bankmitarbeiter
Darlehensvertrag
.
unterzeichnete
Darlehensvertrag
11
.
September
.
Krediterlangung
erforderliche
Eigenkapital
übergab
Angeklagte
Angeklagten
.
Kaufvertrag
6
.
Oktober
erwarb
Angeklagte
Wohnung
zuvor
erfolglos
Jahre
Preis
angeboten
worden
war
.
Anschließend
verkaufte
Mitangeklagte
.
notarielle
Beurkundung
verträge
Grundschuldbestellung
Höhe
nahm
wiederum
Angeklagte
Umstände
informiert
war
rechnete
auch
Fall
Krediterschleichung
erfolgte
.
Kaufvertrag
nahm
Passus
Kaufsache
Auftrag
Dritten
kaufe
mobilie
erwerben
wolle
.
30
.
Dezember
wurde
Nettodarlehenssumme
103.008,75
ausgezahlt
.
Angeklagten
verblieb
absichtigter
Gewinn
etwa
.
Angeklagte
erhielt
Beurkundung
Verträge
Honorare
Höhe
.
Landgericht
hat
Tat
Angeklagten
Betrug
§
Abs.
StGB
Angeklagten
Beihilfe
§
Abs.
Abs.
StGB
gewertet
.
Schaden
hat
Differenz
Nettokreditsumme
103.008,75
geschätzten
Wert
Immobilie
zugrunde
gelegt
Schaden
mindestens
geschätzt
.
II
.
Revisionen
Angeklagten
sind
Sachrüge
begründet
.
Feststellungen
tragen
Verurteilungen
Angeklagten
Betrugs
Beihilfe
Betrug
.
1
.
bisherigen
Feststellungen
fehlt
Fall
.
Urteilsgründe
Betrugstat
Angeklagten
.
hat
Angeklagten
Wert
Kreditsicherung
bestellten
Sicherheit
-9-
Form
Grundschuld
Kreditwürdigkeit
-willigkeit
Ak
.
getäuscht
Angeklagten
S.
.
Angeklagte
kollusiv
zusammengewirkt
kannte
Sanierungsbedarf
Wohnung
Erdgeschoß
legte
Wertermittlung
Wohnobjekts
bewusst
falsche
Lichtbilder
anderen
renovierten
Wohnung
zugrunde
ursprünglichen
Lichtbilder
Wohnung
unverwertbar
zurückgewiesen
hatte
vermerkte
tatsächlich
durchgeführte
Innenraumbesichtigung
höhere
Wertigkeit
Immobilie
darstellen
können
.
gleicher
Weise
stellte
Wertermittlung
Anwesens
gefälschten
Mietvertrag
Wohnung
Erdgeschoß
wusste
bestand
.
Auch
Bonität
.
unterlag
Angeklagte
betrugsrelevanten
Irrtum
.
Zwar
kannte
Unrichtigkeit
Angeklagten
vorgelegten
Lohnabrechnungen
.
Jedoch
war
ser
Irrtum
ursächlich
Kreditgewährung
Angeklagte
gleichwohl
wusste
Ak
.
Kredit
Bargeld
verschaffen
dauerhaft
bedienen
wollte
S.
.
verfälschte
Einkommensverhältnisse
Ak
.
selbst
dung
wusste
vorhandenes
Eigenkapital
rund
zugrunde
legte
Ak
.
blanko
unterzeichnete
Selbstauskunft
eigenmächtig
entsprechend
ausfüllte
.
Prüfung
Seiten
Bank
Darlehensgewährung
ursächlicher
Irrtum
vorliegt
kommt
allein
Vorstellungsbild
Angeklagten
Kreditgenehmigung
Kreditmanager
Hinzuziehung
Vorgesetzten
veranlasste
weitere
inhaltliche
Prüfung
Kreditengagements
auch
Folgezeit
stattfand
.
rechtswidriger
Betrugshaupttat
Angeklagten
Angeklagten
.
fehlt
auch
Beihilfestrafbarkeit
kollusive
Zusammenwirken
Angeklagten
begründet
möglicherweise
Strafbarkeit
Angeklagten
treue
§
Abs.
StGB
.
Kreditgewährung
verstieß
nur
interne
Kreditvergaberichtlinien
Bank
stellte
bewusst
Wertermittlung
Wohnobjekts
Prüfung
Bonität
.
falsche
Tatsachen
Hilfe
Kreditmanagers
Hinzuziehung
Vorgesetzten
Kreditgewährung
ermöglichen
.
könnte
Verletzung
obliegenden
Vermögensbetreuungspflicht
darstellen
Vermögensschaden
Nachteil
Angeklagten
Bank
führte
.
käme
Sonderdeliktscharakters
treuetatbestandes
Fehlens
Vermögensbetreuungspflicht
Angeklagten
Täterqualität
Tatbeitrags
nur
Strafbarkeit
Beihilfe
Untreue
§
Abs.
Abs.
StGB
Betracht
.
Beteiligung
Angeklagten
könnte
rechtlich
ebenfalls
Beihilfe
Untreue
qualifizieren
sein
.
rechtliche
Bewertung
setzt
allerdings
Strafkammer
Feststellungen
Angeklagte
habe
bewertung
unter
Basispunkten
erreicht
gemäß
Absicht
ermöglichte
Kreditgenehmigung
Bankmitarbeiter
Kreditmanager
zweites
Augenpaar
Hinzuziehung
Vorgesetzten
erhalten
S.
gemeint
hat
Kreditgenehmigung
Bankmitarbeiter
Genehmigung
Angeklagten
selbst
handelte
.
Feststellungen
Landgerichts
könnten
doch
auch
dahingehend
verstehen
sein
hierbei
Genehmigung
weiteren
ggf.
Angeklagten
schenden
Bankangestellten
handelte
Einschaltung
Kreditmanagers
hinzukam
Zuziehung
Vorgesetzten
überflüssig
machte
.
Verständnis
könnten
insbesondere
Ausführungen
Landgerichts
S.
sprechen
Angeklagte
tenz
Baufinanzierungsbereich
verfügte
.
Unklarheit
Feststellungen
ist
Senat
abschließende
Beurteilung
Schädigung
Bank
Untreuehandlung
und/oder
sches
Vorgehen
Angeklagten
herbeigeführt
wurde
möglich
.
unklaren
Feststellungen
steht
Schuldspruchänderung
entsprechender
Anwendung
§
Abs.
Angeklagten
§
Abs.
.
Senat
kann
ausschließen
Angeklagten
Angeklagten
ligung
bestritten
haben
Erteilung
entsprechenden
rechtlichen
Hinweises
tatsächlicher
Hinsicht
anders
verteidigt
hätten
.
Bestand
strafrechtliche
Vorwurf
rechtlichen
Wertung
Landgerichts
zunächst
betrügerischen
Täuschung
Angeklagten
erschleichung
Angeklagten
angelegten
Teilnahme
läge
strafrechtliche
Vorwurf
zutreffender
rechtlicher
Würdigung
bisherigen
letztlich
unklaren
Feststellungen
eher
kollusiven
Schädigung
Bank
maßgeblicher
Beteiligung
bösgläubigen
Pflichtenstellung
verletzenden
.
stellt
völlig
andere
Tat
andere
Verteidigungslinie
Angeklagten
jedenfalls
ausschließen
lässt
.
gilt
auch
Angeklagten
.
nahm
betrügerische
Täuschung
Bank
ausgerichtete
Krediterschleichung
bedingten
Vorsatz
.
strafrechtlichen
Vorwurf
Teilnahme
Untreuehandlung
bösgläubigen
Bankmitarbeiters
kann
Senat
ausschließen
auch
Angeklagte
anders
verteidigt
hätte
.
Senat
kann
offen
lassen
Angeklagte
betrügerische
Krediterlangung
Ak
.
zwar
billigend
Kauf
nahm
jedoch
Kenntnis
kollusiven
Zusammenwirken
Angeklagten
hatte
bisherigen
Feststellungen
erforderlichen
Vorsatz
Untreuetat
Angeklagten
hatte
.
Zwar
genügt
Gehilfe
wesentlichen
Merkmale
Haupttat
insbesondere
Angriffsrichtung
zumindest
möglich
hält
billigt
Einzelheiten
Haupttat
kennen
Urteil
18
.
Juni
StR
StGB
Abs.
Vorsatz
;
Beschluss
20
.
Januar
NStZ-RR
.
ausschließlich
andere
rechtliche
Einordnung
Haupttat
ist
jedoch
nur
unschädlich
grundsätzlich
andere
Tat
handelt
aaO
NStZ-RR
.
2
.
Auch
Fall
.
Urteilsgründe
tragen
Feststellungen
Verurteilung
Angeklagten
Betrugs
.
Hier
lassen
lungen
Landgerichts
hinreichend
klar
erkennen
Bankmitarbeiter
tatsächlich
Bonität
Mitangeklagten
ditgewährung
kausaler
Weise
getäuscht
wurde
.
Möglich
erscheint
Feststellungen
auch
Zeuge
kollusiv
Angeklagten
zusammenwirkte
Darlehensvergabe
bewirkte
erst
Zusammenkommens
kollusiven
Zusammenwirkens
Angeklagten
tateinheitlich
begangenen
Betrugs
Auszahlung
Darlehens
kam
.
kollusives
Zusammenwirken
sprechen
Feststellungen
Strafkammer
Zeuge
liebig
Quadratmeterpreis
änderte
vorhandenen
Carport
hinzurechnete
Wertermittlungen
Bezug
Objekt
Besichtigung
lediglich
Darstellung
Beleihungswertes
erfolgten
S.
.
Landgericht
Überzeugung
gelangt
ist
habe
Zeugen
Bonität
Mitangeklagten
getäuscht
u.a.
Bestehen
unbefristeten
verhältnisses
vorgespiegelt
habe
setzt
Umstand
Angeklagten
Nachweis
fehlenden
fristung
Arbeitsverhältnisses
vorgelegte
gefälschte
Bescheinigung
Fa.
S.
unterzeichnet
war
Vielzahl
fälliger
Rechtschreibfehler
enthält
.
Landgericht
hätte
hier
naheliegende
Frage
erörtern
müssen
Ausgestaltung
Bescheinigung
aufdrängenden
Bedenken
Echtheit
Indiz
Bösgläubigkeit
Zeugen
darstellen
.
Landgericht
feststellt
Darlehensvertrag
sei
Zeugen
Bankmitarbeiter
unterzeichnet
worden
trifft
Feststellungen
Vorstellungsbild
weiteren
Bankmitarbeiters
.
Senat
ist
abschließenden
Prüfung
gehindert
Zeuge
und/oder
weitere
Bankmitarbeiter
betrugsrelevanter
Weise
getäuscht
wurden
Täuschung
Pflichtverletzung
ursächlich
Kreditgewährung
Bankmitarbeiter
waren
.
Dementsprechend
hat
auch
Verurteilung
Angeklagten
Beihilfe
Betrug
Bestand
.
ist
Aufhebung
Urteils
auch
revidierende
Angeklagte
erstrecken
Fall
.
gründe
Beihilfe
Betrug
verurteilt
wurde
.
materiell-rechtliche
Fehler
Aufhebung
Urteils
Revisionen
Angeklagten
Fall
.
Urteilsgründe
zugrunde
liegt
betrifft
auch
Mitangeklagte
.
3
.
Senat
weist
Landgericht
bestimmung
unzutreffenden
Maßstab
angewendet
hat
Schätzung
jeweils
Differenz
Darlehenssumme
Verkehrswert
Immobilien
zugrunde
gelegt
hat
.
Hingabe
Darlehens
Vermögensschaden
bewirkt
ist
Zeitpunkt
henshingabe
anzustellenden
Rückzahlungsanspruch
Darlehensgläubigers
ermitteln
.
Werthaltigkeit
Rückzahlungsanspruchs
wird
Bonität
Schuldners
Wert
bestellten
Sicherheiten
bestimmt
Beschluss
29
.
Januar
.
neue
Tatrichter
wird
Fall
erneuten
Verurteilung
Angeklagten
Bewertung
jeweiligen
Rückzahlungsanspruchs
vorzunehmen
insbesondere
Fall
.
Urteilsgründe
Bonitätsprüfung
Mitangeklagten
Umstand
würdigen
haben
bisherigen
Feststellungen
Kreditraten
zunächst
beglichen
intensiv
Rettung
Kreditverhältnisses
bemüht
hat
jedoch
u.a.
verfahrensgegenständlicher
Kontenpfändungen
letztlich
gelang
S.
.
4
.
Ferner
weist
Senat
Feststellung
§
111i
Abs.
betreffend
Angeklagten
rechtlichen
Bedenken
setzt
ist
.
Voraussetzung
Anwendung
Vorschrift
ist
Gericht
nur
Verfall
Verfall
Wertersatz
erweiterten
Verfall
erkannt
hat
Ansprüche
Verletzten
Sinne
§
Abs.
Satz
StGB
entgegenstehen
.
Abs.
Satz
StGB
hindert
Verfallsentscheidung
jedoch
nur
dann
Täter
Teilnehmer
Tat
Vermögensvorteil
erlangt
hat
Gegenansprüche
Verletzten
bestehen
;
Tat
Erlangte
unterliegt
Verfall
hingegen
Rücksicht
Ansprüche
Verletzter
Beschluss
24
.
Juni
f.
Beschluss
9
November
NStZ
.
Hier
hat
Angeklagte
Honorarzahlungen
leistung
rechtswidrige
Beurkundung
Verträge
erhalten
so
Vorteile
Tat
handelt
vgl.
Urteil
20
.
Februar
.
juris
.
.
Verfallsanordnung
Rahmen
erneut
durchzuführenden
Hauptverhandlung
steht
jedoch
rungsverbot
§
Abs.
vgl.
Beschluss
9
November
NStZ
.
Krehl