BESCHLUSS 13 . März Strafsache 1 . 2 . 3 . Betrugs u.a. 2 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Anhörung Generalbundesanwalts Beschwerdeführer 13 . März gemäß § Abs. beschlossen : 1 . Revisionen Angeklagten wird Urteil 2 . Februar auch soweit Mitangeklagte betrifft zugehörigen Feststellungen aufgehoben Angeklagten verurteilt worden sind . 2 . Umfang Aufhebung wird Sache neuer Verhandlung Entscheidung auch Kosten Rechtsmittel andere Strafkammer Landgerichts zurückverwiesen . Gründe : Landgericht hat Angeklagten folgt verurteilt : Angeklagten Betrugs Fällen heitsstrafe Jahren Angeklagten Beihilfe Betrug Fällen Gesamtfreiheitsstrafe Jahr Monaten Angeklagten Beihilfe Betrug Freiheitsstrafe Monaten Fall . . Übrigen hat Angeklagten gesprochen . Vollstreckung Gesamt-)Freiheitsstrafen Angeklagten hat jeweils Bewährung ausgesetzt . Ferner hat Landgericht festgestellt Angeklagten Angeklagten Betrages € zweier Beträge € € Ansprüche Verletzter Anordnung Verfalls Wertersatz entgegenstehen . hiergegen gerichteten Revisionen Angeklagten haben Sachrüge Erfolg . 1 . Feststellungen Landgerichts Fall . Urteilsgründe fasste frühere Mitangeklagte . spätestens Anfang Jahres Kredit erschleichen . sollte scheinbar werthaltige Immobilie Mittelsmann zunächst angekauft sodann Darlehensnehmer weit überhöhten Wert Immobilie entsprechenden Preis weiterveräußert werden . Vorlage letzten Kaufvertrages sollte finanzierende Bank Auszahlung höheren Darlehensvaluta veranlasst werden Abdeckung Erstkaufpreises benötigte überschüssige Darlehensanteil verdeckte Rückzahlung kick-back Ak . genutzt werden sollte . Vorhaben eingeweihte Angeklagte makler tätig war bot . hohen Sanierungsbedarfs vermittelbares Zweifamilienhaus Kauf . vereinbarten Objekt € ankaufen Angeklagte € Ak . weiterverkaufen sollte . Angeklagte Kontakt Angeklagten Bank Da . stellte her Berater Baufinanzierungen tätig war . leitete Angeklagte gefälschte Gehaltsbelege . monatlichen lohn € auswiesen Ak . nur Beschäftigung € Basis nachging . Unrichtigkeit Lohnabrechnungen hatte Angeklagte Kenntnis . erkannte jedoch schungen Bonität Ak . Wertigkeit Objekts gewährung möglich sein würde . wollte Darlehen gleichwohl gewähren Zielvorgaben Bank erreichen Beteiligung Filialund Mitarbeiterjahresbonus erhalten . wies Angeklagten übersandten Fotos Immobilie erkennbar ken Renovierungsbedarfs unverwendbar erklärte Angeklagten brauche Nachweis Vermietung stehenden Wohnung Erdgeschoß . übersandte Angeklagte Angeklagten Fotos neu renovierten anderen Wohnung Maklerbestand gefälschten Mietvertrag betreffend Wohnung Erdgeschoß . Angeklagte nahm Kreditakte vermerkte wahrheitswidrig Objekt Innenbesichtigung durchgeführt haben . Grundlage falschen wertbildenden Faktoren nahm Angeklagte internen Richtlinien Bank Kreditkompetenz Baufinanzierungsbereich hatte Wertermittlung Bewerter Kreditkompetenz einzuschalten . ermittelte Beleihungswert Objekts € . Ferner fertigte internes Analyseblatt stellte beabsichtigte Finanzierung Kontoguthaben € Eigenmittel Höhe € wusste vorhanden war . Kreditakte fügte . blanko unterzeichnete Selbstauskunft füllte chend ausreichende Leistungsfähigkeit . darzustellen . Weiteren erstellte Kreditentscheidungsbogen Bankmitarbeiter zugänglichen technischen Kreditbearbeitungsprogramm Bank sog. Kreditmanager . Dort fügte selbst ermittelten Einkommen vorhandenes Eigenkapital € erreichte Kreditrisikobewertung knapp unter Punkten . beabsichtigt ermöglichte Risikobewertung Kreditgewährung Bankmitarbeiter Kreditmanager zweites Augenpaar Vorgesetzten hinzuzuziehen . Angeklagte Weise technische Freigabe erhalten hatte ließ Darlehensvertrag Nettokreditsumme € ausfertigen S. wusste Ak . Kredit Bargeld verschaffen wollte Kredit hinreichend gesichert war dauerhaft bedienen wollte . . unterzeichnete Darlehensvertrag 5 Juli . men Refinanzierung Kreditengagements Ak . lehnte manager Rekalibrierung Anfang Juli Kreditgewährung . Da Zeitpunkt Kreditvertrag bereits gezeichnet Ak . versandt war erteilte höheren Abteilung Bank tätige Zeuge weitere technische kompetenzgerechte Genehmigung Kreditengagement inhaltlich prüfen . beabsichtigt erhielt . Auszahlung Darlehens 2 . September Betrag € kick-back“-Zahlung Angeklagten Abzug Ankaufpreises benkosten Provision € Vermittler Betrag ca. € verblieb . . selbst Kreditzahlungen erbracht hatte kündigte Bank Darlehen . Zwangsversteigerungsverfahren eingeholte Gutachten bezifferte Marktwert Immobilie 4 . August € . Beurkundung Kaufverträge beauftragte Angeklagte Angeklagten Umstände informiert war rechnete Ak . Weise Kredit erschleichen wollte überschießenden Betrag behalten . Beurkundung Kaufverträge erfolgte 22 Juli . Vereinbarungsgemäß erwarb Angeklagte Objekt Kaufpreis € Kaufvertrag Passus enthielt Angeklagte Objekt Auftrag Dritten Akb . erwerbe . tigt hatten Verkäufer Wohnhauses Kenntnis Weiterverkauf Ak . . Anschluss beurkundete Angeklagte Erwerb Immobilie Ak . € lung gleicher Höhe . Beurkundung Kaufverträge erhielt Angeklagte Honorarzahlungen Höhe € € . Landgericht hat Tat Angeklagten Betrug § Abs. StGB Angeklagten Beihilfe § Abs. Abs. StGB gewertet . Schaden hat Differenz Nettokreditsumme € August ermittelten Marktwert € Wertminderung Objekts Zeit Juli August ca. € angenommen Schadensbetrag € geschätzt . 2 . Feststellungen Landgerichts Fall . Urteilsgründe brauchte Schwägerin Angeklagten Mitangeklagte Jahr Geld Autokauf . nur befristetes Arbeitsverhältnis hatte bereits bestehender Kreditverpflichtungen weiteren Konsumentenkredite mehr aufnehmen konnte schlug Angeklagte kreditfinanzierten Immobilienerwerb nuss weiterer Finanzmittel gelangen . beabsichtigte Durchführung Kreditgeschäfts Fall . Urteilsgründe gleichgültig war Kosten Schwägerin bereicherte . Angeklagte suchte Wohnung Da . geklagten avisierte weiteres Kreditgeschäft . Angeklagte Angeklagte verwandtschaftlichen ses Mitangeklagten hier Krediterschleichung begehen wollte . Wissen fälschte Angeklagte Mitangeklagten ging Arbeitsvertrag Befristung löschte . Ferner wies Eigenkapital Mitangeklagten Höhe € tatsächlich gehörte . Fall übernahm Zeuge Baufinanzierung Bank Da . Sachbearbeiter tätig war weitere Abwicklung Kreditantrags . Veranlassung Zeugen Befristung vorgelegten Gehaltsbescheinigung bemerkt hatte legte Angeklagte gefälschte Erklärung Arbeitgebers Versehen handele Arbeitsverhältnis unbefristet sei . Zeuge erstellte alternative Wertermittlungen einmal vorhandenen Carport Wertermittlung einstellte andere Mal beliebig überhöhte qm-Preise . Wertermittlungen schlossen Beleihungswert € . Bank unterzeichneten Zeuge weiterer Bankmitarbeiter Darlehensvertrag . unterzeichnete Darlehensvertrag 11 . September . Krediterlangung erforderliche Eigenkapital € übergab Angeklagte Angeklagten . Kaufvertrag 6 . Oktober erwarb Angeklagte Wohnung € zuvor erfolglos Jahre Preis angeboten worden war . Anschließend verkaufte € Mitangeklagte . notarielle Beurkundung verträge Grundschuldbestellung Höhe € nahm wiederum Angeklagte Umstände informiert war rechnete auch Fall Krediterschleichung erfolgte . Kaufvertrag nahm Passus Kaufsache Auftrag Dritten kaufe mobilie erwerben wolle . 30 . Dezember wurde Nettodarlehenssumme 103.008,75 € ausgezahlt . Angeklagten verblieb absichtigter Gewinn etwa € . Angeklagte erhielt Beurkundung Verträge Honorare Höhe € € . Landgericht hat Tat Angeklagten Betrug § Abs. StGB Angeklagten Beihilfe § Abs. Abs. StGB gewertet . Schaden hat Differenz Nettokreditsumme 103.008,75 € geschätzten Wert Immobilie zugrunde gelegt Schaden mindestens € geschätzt . II . Revisionen Angeklagten sind Sachrüge begründet . Feststellungen tragen Verurteilungen Angeklagten Betrugs Beihilfe Betrug . 1 . bisherigen Feststellungen fehlt Fall . Urteilsgründe Betrugstat Angeklagten . hat Angeklagten Wert Kreditsicherung bestellten Sicherheit -9- Form Grundschuld Kreditwürdigkeit -willigkeit Ak . getäuscht Angeklagten S. . Angeklagte kollusiv zusammengewirkt kannte Sanierungsbedarf Wohnung Erdgeschoß legte Wertermittlung Wohnobjekts bewusst falsche Lichtbilder anderen renovierten Wohnung zugrunde ursprünglichen Lichtbilder Wohnung unverwertbar zurückgewiesen hatte vermerkte tatsächlich durchgeführte Innenraumbesichtigung höhere Wertigkeit Immobilie darstellen können . gleicher Weise stellte Wertermittlung Anwesens gefälschten Mietvertrag Wohnung Erdgeschoß wusste bestand . Auch Bonität . unterlag Angeklagte betrugsrelevanten Irrtum . Zwar kannte Unrichtigkeit Angeklagten vorgelegten Lohnabrechnungen . Jedoch war ser Irrtum ursächlich Kreditgewährung Angeklagte gleichwohl wusste Ak . Kredit Bargeld verschaffen dauerhaft bedienen wollte S. . verfälschte Einkommensverhältnisse Ak . selbst dung wusste vorhandenes Eigenkapital rund € zugrunde legte Ak . blanko unterzeichnete Selbstauskunft eigenmächtig entsprechend ausfüllte . Prüfung Seiten Bank Darlehensgewährung ursächlicher Irrtum vorliegt kommt allein Vorstellungsbild Angeklagten Kreditgenehmigung Kreditmanager Hinzuziehung Vorgesetzten veranlasste weitere inhaltliche Prüfung Kreditengagements auch Folgezeit stattfand . rechtswidriger Betrugshaupttat Angeklagten Angeklagten . fehlt auch Beihilfestrafbarkeit kollusive Zusammenwirken Angeklagten begründet möglicherweise Strafbarkeit Angeklagten treue § Abs. StGB . Kreditgewährung verstieß nur interne Kreditvergaberichtlinien Bank stellte bewusst Wertermittlung Wohnobjekts Prüfung Bonität . falsche Tatsachen Hilfe Kreditmanagers Hinzuziehung Vorgesetzten Kreditgewährung ermöglichen . könnte Verletzung obliegenden Vermögensbetreuungspflicht darstellen Vermögensschaden Nachteil Angeklagten Bank führte . käme Sonderdeliktscharakters treuetatbestandes Fehlens Vermögensbetreuungspflicht Angeklagten Täterqualität Tatbeitrags nur Strafbarkeit Beihilfe Untreue § Abs. Abs. StGB Betracht . Beteiligung Angeklagten könnte rechtlich ebenfalls Beihilfe Untreue qualifizieren sein . rechtliche Bewertung setzt allerdings Strafkammer Feststellungen Angeklagte habe bewertung unter Basispunkten erreicht gemäß Absicht ermöglichte Kreditgenehmigung Bankmitarbeiter Kreditmanager zweites Augenpaar Hinzuziehung Vorgesetzten erhalten S. gemeint hat Kreditgenehmigung Bankmitarbeiter Genehmigung Angeklagten selbst handelte . Feststellungen Landgerichts könnten doch auch dahingehend verstehen sein hierbei Genehmigung weiteren ggf. Angeklagten schenden Bankangestellten handelte Einschaltung Kreditmanagers hinzukam Zuziehung Vorgesetzten überflüssig machte . Verständnis könnten insbesondere Ausführungen Landgerichts S. sprechen Angeklagte tenz Baufinanzierungsbereich verfügte . Unklarheit Feststellungen ist Senat abschließende Beurteilung Schädigung Bank Untreuehandlung und/oder sches Vorgehen Angeklagten herbeigeführt wurde möglich . unklaren Feststellungen steht Schuldspruchänderung entsprechender Anwendung § Abs. Angeklagten § Abs. . Senat kann ausschließen Angeklagten Angeklagten ligung bestritten haben Erteilung entsprechenden rechtlichen Hinweises tatsächlicher Hinsicht anders verteidigt hätten . Bestand strafrechtliche Vorwurf rechtlichen Wertung Landgerichts zunächst betrügerischen Täuschung Angeklagten erschleichung Angeklagten angelegten Teilnahme läge strafrechtliche Vorwurf zutreffender rechtlicher Würdigung bisherigen letztlich unklaren Feststellungen eher kollusiven Schädigung Bank maßgeblicher Beteiligung – bösgläubigen Pflichtenstellung verletzenden . stellt völlig andere Tat andere Verteidigungslinie Angeklagten jedenfalls ausschließen lässt . gilt auch Angeklagten . nahm betrügerische Täuschung Bank ausgerichtete Krediterschleichung bedingten Vorsatz . strafrechtlichen Vorwurf Teilnahme Untreuehandlung bösgläubigen Bankmitarbeiters kann Senat ausschließen auch Angeklagte anders verteidigt hätte . Senat kann offen lassen Angeklagte betrügerische Krediterlangung Ak . zwar billigend Kauf nahm jedoch Kenntnis kollusiven Zusammenwirken Angeklagten hatte bisherigen Feststellungen erforderlichen Vorsatz Untreuetat Angeklagten hatte . Zwar genügt Gehilfe wesentlichen Merkmale Haupttat insbesondere Angriffsrichtung zumindest möglich hält billigt Einzelheiten Haupttat kennen Urteil 18 . Juni StR StGB Abs. Vorsatz ; Beschluss 20 . Januar NStZ-RR . ausschließlich andere rechtliche Einordnung Haupttat ist jedoch nur unschädlich grundsätzlich andere Tat handelt aaO NStZ-RR . 2 . Auch Fall . Urteilsgründe tragen Feststellungen Verurteilung Angeklagten Betrugs . Hier lassen lungen Landgerichts hinreichend klar erkennen Bankmitarbeiter tatsächlich Bonität Mitangeklagten ditgewährung kausaler Weise getäuscht wurde . Möglich erscheint Feststellungen auch Zeuge kollusiv Angeklagten zusammenwirkte Darlehensvergabe bewirkte erst Zusammenkommens kollusiven Zusammenwirkens Angeklagten tateinheitlich begangenen Betrugs Auszahlung Darlehens kam . kollusives Zusammenwirken sprechen Feststellungen Strafkammer Zeuge liebig Quadratmeterpreis änderte vorhandenen Carport hinzurechnete Wertermittlungen Bezug Objekt Besichtigung lediglich Darstellung Beleihungswertes erfolgten S. . Landgericht Überzeugung gelangt ist habe Zeugen Bonität Mitangeklagten getäuscht u.a. Bestehen unbefristeten verhältnisses vorgespiegelt habe setzt Umstand Angeklagten Nachweis fehlenden fristung Arbeitsverhältnisses vorgelegte gefälschte Bescheinigung Fa. S. unterzeichnet war Vielzahl fälliger Rechtschreibfehler enthält . Landgericht hätte hier naheliegende Frage erörtern müssen Ausgestaltung Bescheinigung aufdrängenden Bedenken Echtheit Indiz Bösgläubigkeit Zeugen darstellen . Landgericht feststellt Darlehensvertrag sei Zeugen Bankmitarbeiter unterzeichnet worden trifft Feststellungen Vorstellungsbild weiteren Bankmitarbeiters . Senat ist abschließenden Prüfung gehindert Zeuge und/oder weitere Bankmitarbeiter betrugsrelevanter Weise getäuscht wurden Täuschung Pflichtverletzung ursächlich Kreditgewährung Bankmitarbeiter waren . Dementsprechend hat auch Verurteilung Angeklagten Beihilfe Betrug Bestand . ist Aufhebung Urteils auch revidierende Angeklagte erstrecken Fall . gründe Beihilfe Betrug verurteilt wurde . materiell-rechtliche Fehler Aufhebung Urteils Revisionen Angeklagten Fall . Urteilsgründe zugrunde liegt betrifft auch Mitangeklagte . 3 . Senat weist Landgericht bestimmung unzutreffenden Maßstab angewendet hat Schätzung jeweils Differenz Darlehenssumme Verkehrswert Immobilien zugrunde gelegt hat . Hingabe Darlehens Vermögensschaden bewirkt ist Zeitpunkt henshingabe anzustellenden Rückzahlungsanspruch Darlehensgläubigers ermitteln . Werthaltigkeit Rückzahlungsanspruchs wird Bonität Schuldners Wert bestellten Sicherheiten bestimmt Beschluss 29 . Januar . neue Tatrichter wird Fall erneuten Verurteilung Angeklagten Bewertung jeweiligen Rückzahlungsanspruchs vorzunehmen insbesondere Fall . Urteilsgründe Bonitätsprüfung Mitangeklagten Umstand würdigen haben bisherigen Feststellungen Kreditraten zunächst beglichen intensiv Rettung Kreditverhältnisses bemüht hat jedoch u.a. verfahrensgegenständlicher Kontenpfändungen letztlich gelang S. . 4 . Ferner weist Senat Feststellung § 111i Abs. betreffend Angeklagten rechtlichen Bedenken setzt ist . Voraussetzung Anwendung Vorschrift ist Gericht nur Verfall Verfall Wertersatz erweiterten Verfall erkannt hat Ansprüche Verletzten Sinne § Abs. Satz StGB entgegenstehen . Abs. Satz StGB hindert Verfallsentscheidung jedoch nur dann Täter Teilnehmer Tat Vermögensvorteil erlangt hat Gegenansprüche Verletzten bestehen ; Tat Erlangte unterliegt Verfall hingegen Rücksicht Ansprüche Verletzter Beschluss 24 . Juni f. Beschluss 9 November NStZ . Hier hat Angeklagte Honorarzahlungen leistung rechtswidrige Beurkundung Verträge erhalten so Vorteile Tat handelt vgl. Urteil 20 . Februar . juris . . Verfallsanordnung Rahmen erneut durchzuführenden Hauptverhandlung steht jedoch rungsverbot § Abs. vgl. Beschluss 9 November NStZ . Krehl