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1.3 KiB

BESCHLUSS
17
.
September
Strafsache
schweren
Bandendiebstahls
u.a.
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
17
.
September
gemäß
§
Abs.
Nr.
Abs.
§
Abs.
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
19
.
März
wird
Verfahren
eingestellt
Angeklagte
Fall
Urteilsgründe
versuchten
schweren
Bandendiebstahls
verurteilt
worden
ist
;
Umfang
Einstellung
fallen
Kosten
Verfahrens
notwendigen
Auslagen
Angeklagten
Staatskasse
Last
vorgenannte
Urteil
Schuldspruch
geändert
Angeklagte
schweren
Bandendiebstahls
Fällen
Fällen
Versuch
blieb
schuldig
ist
.
2
.
weitergehende
Revision
wird
verworfen
.
3
.
Beschwerdeführer
hat
verbleibenden
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Gründe
:
Antrag
Generalbundesanwalts
hat
Senat
Verfahren
Fall
Urteilsgründe
prozessökonomischen
Gründen
eingestellt
Schuldspruch
entsprechend
geändert
bislang
insoweit
getroffenen
Feststellungen
Versuchsstrafbarkeit
belegen
.
Übrigen
hat
Überprüfung
Urteils
Revisionsrechtfertigung
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
.
Ausspruch
Gesamtfreiheitsstrafe
bleibt
teilweisen
Einstellung
Verfahrens
unberührt
.
Hinblick
verbliebenen
Einzelstrafen
schließt
Senat
Wegfall
Verurteilung
Versuchsfall
Ausspruch
Gesamtfreiheitsstrafe
ausgewirkt
hätte
.
Franke