You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

157 lines
1.4 KiB

BESCHLUSS
26
.
April
Strafsache
schweren
Raubes
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
26
.
April
gemäß
§
Abs.
einstimmig
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
13
.
Dezember
Feststellungen
aufgehoben
Unterbringung
Angeklagten
Entziehungsanstalt
angeordnet
worden
ist
.
Umfang
Aufhebung
wird
Sache
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittels
andere
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
weitergehende
Revision
wird
verworfen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
schweren
Raubes
Fällen
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
Unterbringung
Entziehungsanstalt
angeordnet
.
wendet
Revision
Angeklagten
Verfahrensrüge
Sachrüge
.
Rechtsmittel
hat
§
Abs.
gestützten
Verfahrensrüge
Erfolg
Unterbringung
Angeklagten
hungsanstalt
angeordnet
ist
übrigen
ist
unbegründet
Sinne
§
Abs.
.
Beschwerdeführer
beanstandet
Recht
Anklageschrift
noch
Eröffnungsbeschluß
Möglichkeit
Unterbringung
Entziehungsanstalt
hingewiesen
worden
ist
auch
Hauptverhandlung
Gericht
Hinweis
erteilt
hat
.
Hinweis
wurde
Schlußantrag
Staatsanwalts
Maßregel
anzuordnen
entbehrlich
Abs.
Hinweispflicht
.
Urteil
war
aufzuheben
übrigen
rechtsfehlerfrei
begründete
Unterbringung
§
StGB
angeordnet
worden
ist
.
Senat
kann
ausschließen
Angeklagte
prozeßordnungsmäßigem
Verfahrensablauf
anders
verteidigt
hätte
.
Detter
Otten