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520 lines
4.3 KiB

BESCHLUSS
3
Juli
Strafsache
1
.
2
.
schweren
Raubes
u.a.
ECLI
:
:
BGH:2018:030718B2STR117.18.0
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführer
3
Juli
gemäß
Abs.
beschlossen
:
1
.
Revisionen
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
7
.
Dezember
Ausspruch
Einziehung
aufgehoben
.
2
.
Umfang
Aufhebung
wird
Sache
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittel
andere
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
3
.
weitergehenden
Revisionen
werden
verworfen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
S.
schweren
Raubes
Fällen
schweren
Raubes
tateinheitlichen
Fällen
Fall
versucht
versuchten
Wohnungseinbruchsdiebstahls
versuchten
Diebstahls
Einheitsjugendstrafe
Jahren
Monaten
Angeklagten
schweren
Raubes
versuchten
diebstahls
versuchten
Diebstahls
Einheitsjugendstrafe
Jahren
verurteilt
Vollstreckung
Bewährung
ausgesetzt
.
hat
Goldkette
eingezogen
Einziehung
Wertersatz
Angeklagten
S.
Höhe
55.720
klagten
B.
Höhe
Höhe
schuldner
angeordnet
.
Revisionen
Angeklagten
haben
Beschlussformel
ersichtlichen
Umfang
Erfolg
;
Übrigen
sind
offensichtlich
unbegründet
.
1
.
Schuldspruch
hält
auch
Strafausspruch
Angeklagter
Ergebnis
rechtlicher
Nachprüfung
stand
.
Strafkammer
Falles
Urteilsgründe
tatmehrheitlichen
Raubtaten
Angeklagten
S.
ausgegangen
ist
ist
zwar
rechtlich
denklich
.
Senat
schließt
jedoch
möglicherweise
unzutreffende
konkurrenzrechtliche
Bewertung
Landgerichts
Höhe
Angeklagten
festgesetzten
Einheitsjugendstrafe
ausgewirkt
hat
.
2
.
Hingegen
halten
Einziehungsentscheidungen
mehrfacher
Hinsicht
rechtlicher
Nachprüfung
stand
.
Recht
hat
Landgericht
zwar
Fall
Urteilsgründe
Einziehung
Wertes
Taterträgen
Höhe
erbeuteten
Angeklagten
S.
gesondert
verfolgten
Mittätern
mehr
handenen
Bargelds
angeordnet
Satz
StGB
.
hat
aber
versäumt
insoweit
gesamtschuldnerische
Haftung
auszusprechen
.
Fall
Urteilsgründe
hat
Strafkammer
Rechtsfehler
angenommen
Tatbeteiligte
Angeklagten
S.
B.
tatsächliche
Mitverfügungsgewalt
gesamte
Beute
Sinne
§
Abs.
StGB
erlangt
haben
.
Grundsatz
beanstanden
ist
Einziehung
Wert
Goldschmucks
entsprechenden
Geldbetrags
.
Insoweit
ist
Strafkammer
zwar
rechtlich
unbedenklich
Wert
gesamten
erbeuteten
Schmucks
ausgegangen
hat
aber
Bemessung
einzuziehenden
Werts
veräußerten
Goldschmucks
Wert
Angeklagten
S.
sichergestellten
kette
Abzug
gebracht
Einziehung
zusätzlich
angeordnet
hat
.
Königskette
Angeklagte
Tat
getragen
hat
bleibt
Übrigen
insoweit
Voraussetzungen
Einziehung
Wertersatz
gemäß
§
Satz
StGB
gegeben
sind
.
Urteilsgründen
lässt
entnehmen
Kette
nach
vor
Besitz
Angeklagten
befindet
zwischenzeitlich
veräußert
wurde
zumindest
mehr
auffindbar
ist
.
Nur
zweiten
Fall
wäre
auch
insoweit
Einziehung
Wertersatz
zulässig
Satz
StGB
ansonsten
Einziehung
Goldkette
gleichzeitiger
Reduzierung
Betrags
Einziehung
Wertes
Taterträgen
Wert
Königskette
anzuordnen
gewesen
wäre
§
Abs.
StGB
.
Rechtsfehlerhaft
ist
auch
Wert
Goldschmucks
hinausgehende
zusätzliche
Anordnung
Einziehung
Werts
Erlöses
Angeklagte
Veräußerung
Beuteanteils
erzielt
anschließend
verbraucht
haben
.
Zwar
hätte
Erlös
Veräußerungssurrogat
gemäß
§
Abs.
Nr.
StGB
eingezogen
werden
können
noch
Angeklagten
vorhanden
gewesen
wäre
.
Fall
hätte
Surrogateinziehung
aber
nur
noch
Einziehung
Wertes
Taterträgen
Höhe
Differenz
Gesamtwert
ursprünglich
erlangten
Surrogatwert
erkannt
werden
dürfen
vgl.
§
Satz
StGB
.
Einziehung
Werts
Veräußerungssurrogats
hier
mehr
vorhanden
ist
eingezogen
werden
kann
sieht
Gesetz
.
StGB
bezieht
Satz
Vorschrift
ergibt
Einziehung
Werts
Surrogaten
allein
Einziehung
Werts
zunächst
Tat
Erlangten
.
Erst
recht
kann
zusätzlich
Einziehung
vollen
Werts
zunächst
Erlangten
Einziehung
Werts
mehr
vorhandenen
Surrogats
angeordnet
werden
.
Kumulation
Wertes
zunächst
Erlangten
auch
Surrogatwerts
würde
mehr
abgeschöpft
Vermögen
Täters
zugeflossen
ist
.
ließe
Sinn
Zweck
strafrechtlichen
Vermögensabschöpfung
Nebenstrafe
darstellt
vereinbaren
.
Rechtsfehler
führen
Aufhebung
Ausspruchs
Einziehung
.
eigene
Sachentscheidung
bleibt
Senat
verwehrt
Urteilsgründen
Wert
Angeklagten
S.
Goldkette
noch
weitere
Verbleib
Königskette
entnehmen
lässt
.
Insoweit
wird
neue
Tatgericht
ergänzende
Feststellungen
aufrecht
erhaltenen
bisherigen
widersprechen
dürfen
treffen
haben
.
Krehl
RiBGH
ist
Erkrankung
gehindert
unterschreiben
.