BESCHLUSS 3 Juli Strafsache 1 . 2 . schweren Raubes u.a. ECLI : : BGH:2018:030718B2STR117.18.0 2 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Antrag Generalbundesanwalts Anhörung Beschwerdeführer 3 Juli gemäß Abs. beschlossen : 1 . Revisionen Angeklagten wird Urteil Landgerichts 7 . Dezember Ausspruch Einziehung aufgehoben . 2 . Umfang Aufhebung wird Sache neuer Verhandlung Entscheidung auch Kosten Rechtsmittel andere Strafkammer Landgerichts zurückverwiesen . 3 . weitergehenden Revisionen werden verworfen . Gründe : Landgericht hat Angeklagten S. schweren Raubes Fällen schweren Raubes tateinheitlichen Fällen Fall versucht versuchten Wohnungseinbruchsdiebstahls versuchten Diebstahls Einheitsjugendstrafe Jahren Monaten Angeklagten schweren Raubes versuchten diebstahls versuchten Diebstahls Einheitsjugendstrafe Jahren verurteilt Vollstreckung Bewährung ausgesetzt . hat Goldkette eingezogen Einziehung Wertersatz Angeklagten S. Höhe 55.720 € klagten B. Höhe € Höhe € schuldner angeordnet . Revisionen Angeklagten haben Beschlussformel ersichtlichen Umfang Erfolg ; Übrigen sind offensichtlich unbegründet . 1 . Schuldspruch hält auch Strafausspruch Angeklagter Ergebnis rechtlicher Nachprüfung stand . Strafkammer Falles Urteilsgründe tatmehrheitlichen Raubtaten Angeklagten S. ausgegangen ist ist zwar rechtlich denklich . Senat schließt jedoch möglicherweise unzutreffende konkurrenzrechtliche Bewertung Landgerichts Höhe Angeklagten festgesetzten Einheitsjugendstrafe ausgewirkt hat . 2 . Hingegen halten Einziehungsentscheidungen mehrfacher Hinsicht rechtlicher Nachprüfung stand . Recht hat Landgericht zwar Fall Urteilsgründe Einziehung Wertes Taterträgen Höhe erbeuteten Angeklagten S. gesondert verfolgten Mittätern mehr handenen Bargelds € angeordnet Satz StGB . hat aber versäumt insoweit gesamtschuldnerische Haftung auszusprechen . Fall Urteilsgründe hat Strafkammer Rechtsfehler angenommen Tatbeteiligte Angeklagten S. B. tatsächliche Mitverfügungsgewalt gesamte Beute Sinne § Abs. StGB erlangt haben . Grundsatz beanstanden ist Einziehung Wert Goldschmucks entsprechenden Geldbetrags . Insoweit ist Strafkammer zwar rechtlich unbedenklich Wert gesamten erbeuteten Schmucks € ausgegangen hat aber Bemessung einzuziehenden Werts veräußerten Goldschmucks Wert Angeklagten S. sichergestellten kette Abzug gebracht Einziehung zusätzlich angeordnet hat . Königskette Angeklagte Tat getragen hat bleibt Übrigen insoweit Voraussetzungen Einziehung Wertersatz gemäß § Satz StGB gegeben sind . Urteilsgründen lässt entnehmen Kette nach vor Besitz Angeklagten befindet zwischenzeitlich veräußert wurde zumindest mehr auffindbar ist . Nur zweiten Fall wäre auch insoweit Einziehung Wertersatz zulässig Satz StGB ansonsten Einziehung Goldkette gleichzeitiger Reduzierung Betrags € Einziehung Wertes Taterträgen Wert Königskette anzuordnen gewesen wäre § Abs. StGB . Rechtsfehlerhaft ist auch Wert Goldschmucks hinausgehende zusätzliche Anordnung Einziehung Werts Erlöses Angeklagte Veräußerung Beuteanteils erzielt anschließend verbraucht haben . Zwar hätte Erlös € € Veräußerungssurrogat gemäß § Abs. Nr. StGB eingezogen werden können noch Angeklagten vorhanden gewesen wäre . Fall hätte Surrogateinziehung aber nur noch Einziehung Wertes Taterträgen Höhe Differenz Gesamtwert ursprünglich erlangten Surrogatwert erkannt werden dürfen vgl. § Satz StGB . Einziehung Werts Veräußerungssurrogats hier mehr vorhanden ist eingezogen werden kann sieht Gesetz . StGB bezieht Satz Vorschrift ergibt Einziehung Werts Surrogaten allein Einziehung Werts zunächst Tat Erlangten . Erst recht kann zusätzlich Einziehung vollen Werts zunächst Erlangten Einziehung Werts mehr vorhandenen Surrogats angeordnet werden . Kumulation Wertes zunächst Erlangten auch Surrogatwerts würde mehr abgeschöpft Vermögen Täters zugeflossen ist . ließe Sinn Zweck strafrechtlichen Vermögensabschöpfung Nebenstrafe darstellt vereinbaren . Rechtsfehler führen Aufhebung Ausspruchs Einziehung . eigene Sachentscheidung bleibt Senat verwehrt Urteilsgründen Wert Angeklagten S. Goldkette noch weitere Verbleib Königskette entnehmen lässt . Insoweit wird neue Tatgericht ergänzende Feststellungen aufrecht erhaltenen bisherigen widersprechen dürfen treffen haben . Krehl RiBGH ist Erkrankung gehindert unterschreiben .