You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

236 lines
1.9 KiB

BESCHLUSS
AR
12
.
März
Bewährungssache
Beleidigung
Az
.
:
Ds
Js
.
Amtsgericht
Az
.
:
Landgericht
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
12
.
März
beschlossen
:
Entscheidung
Antrag
Staatsanwaltschaft
Aussetzung
Vollstreckung
Freiheitsstrafe
Bewährung
widerrufen
ist
Strafvollstreckungskammer
Landgerichts
zuständig
.
Gründe
:
Senat
schließt
Ausführungen
Generalbundesanwalts
zutreffend
ausgeführt
hat
:
"
Verurteilte
befindet
23
.
Oktober
anderer
Sache
Strafhaft
.
Mithin
ist
Zuständigkeit
Entscheidung
Widerrufsantrag
Staatsanwaltschaft
Gericht
ersten
Rechtszugs
Strafvollstreckungskammer
übergegangen
.
Örtlich
zuständig
ist
Strafvollstreckungskammer
Bezirk
Justizvollzugsanstalt
liegt
Verurteilte
Zeitpunkt
Befassung
Gerichts
Sache
aufgenommen
war
§
Abs.
Satz
.
Vorliegend
ist
Strafvollstreckungskammer
Landgerichts
23
.
Oktober
Sache
befasst
.
Befasstsein
Rechtssinne
liegt
nämlich
bereits
dann
Tatsachen
aktenkundig
werden
Entscheidung
rechtfertigen
können
BGHSt
.
ist
vorliegend
5
.
September
Fall
zumindest
Zeitpunkt
rechtskräftige
Urteil
22.08.2002
Akten
befindet
chen
Bewährungswiderruf
rechtfertigenden
neuen
Straftaten
Angeklagten
ergeben
vgl.
Bl
.
.
Zeitpunkt
Widerrufsantrag
Staatsanwaltschaft
eingegangen
ist
kommt
Zeitpunkt
mehr
Entscheidungen
§
Abs.
StGB
ergehen
.
Unerheblich
ist
auch
Akten
erst
späteren
Zeitpunkt
Landgericht
eingegangen
sind
.
Befasstsein
Strafvollstreckungskammer
genügt
nämlich
Entscheidung
notwendig
machenden
Unterlagen
Gericht
eingehen
Entscheidung
zuständig
sein
kann
.
Gericht
Sinne
ist
auch
Gericht
ersten
Rechtszugs
BGHSt
216
;
Beschluss
112/97
;
KK-Fischer
4
.
Aufl
.
.
lag
Bewährungsheft
jedoch
bereits
September
vgl.
Bl
.
.
Mithin
war
23
.
Oktober
Strafvollstreckungskammer
Sache
befasst
Verurteilte
Tag
Bezirk
gehörenden
befand
.
Befasstsein
Landgerichts
wurde
nachträglichen
Verlegungen
Verurteilten
beendet
BGHSt
.
"
Detter
Rothfuß
Roggenbuck