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2.0 KiB

BESCHLUSS
AR
30
.
März
Strafsache
Verstoßes
Betäubungsmittelgesetz
Az
.
:
Js
Amtsgericht
Az
.
:
AR
Amtsgericht
Berlin-Tiergarten
2.Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
30
.
März
beschlossen
:
Amtsgericht
Berlin-Tiergarten
ist
Bewährungsaufsicht
nachträglichen
Entscheidungen
Strafaussetzung
Bewährung
beziehen
zuständig
.
Gründe
:
Urteil
Amtsgerichts
12
.
August
Js
ist
Verurteilten
Freiheitsstrafe
Monaten
erkannt
worden
Vollstreckung
Bewährung
ausgesetzt
wurde
.
Beschluß
25
November
hat
Amtsgericht
nachträglichen
Entscheidungen
Strafaussetzung
Bewährung
Amtsgericht
Berlin-Tiergarten
übertragen
Verurteilte
Wohnsitz
verlegt
hatte
.
Urteil
Amtsgerichts
15
.
September
Js
ist
Verurteilten
Bewährung
ausgesetzte
Freiheitsstrafe
Jahr
erkannt
worden
.
Auch
Verfahren
hat
Amtsgericht
Beschluß
24
.
Januar
nachträglichen
Strafaussetzung
Bewährung
beziehenden
Entscheidungen
gemäß
§
Amtsgericht
Berlin-Tiergarten
übertragen
.
Amtsgericht
Berlin-Tiergarten
hat
Verfahren
Js
Strafaussetzung
Bewährung
betreffenden
Entscheidungen
unzuständig
erklärt
Sache
Amtsgericht
vorgelegt
.
Amtsgericht
hat
Rückübernahme
abgelehnt
Amtsgericht
Tiergarten
weiterhin
unzuständig
ansieht
Entscheidung
Bundesgerichtshofs
beantragt
.
Amtsgericht
war
zwar
erstinstanzliches
Gericht
Verfahren
grundsätzlich
nachträglichen
Entscheidungen
§
zuständig
.
vorgelegten
Verfahren
Zuständigkeit
Nachtragsentscheidungen
bindend
Amtsgericht
Berlin-Tiergarten
Wohnsitzgericht
übertragen
hatte
Abs.
S.
käme
Zuständigkeit
Amtsgerichts
entsprechender
Anwendung
§
nur
dann
Betracht
Bewährungsaufsicht
weiteren
Verfahren
selbst
ausübte
Auseinanderfallen
Zuständigkeit
Bewährungsaufsicht
verschiedene
Gerichte
gesetzgeberischen
Ziel
Zuständigkeitskonzentration
Gericht
widerspräche
vgl.
auch
BGHSt
Wendisch
Aufl
.
.
.
Gesichtspunkt
kommt
hier
jedoch
Tragen
Amtsgericht
auch
weiteren
Verfahren
Zuständigkeit
Nachtragsentscheidungen
Amtsgericht
Berlin-Tiergarten
übertragen
hat
.
Amtsgericht
Berlin-Tiergarten
ist
weiterhin
Entscheidungen
zuständig
.
Rothfuß
Otten