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195 lines
1.4 KiB

BESCHLUSS
AR
5
.
August
Bewährungssache
schweren
sexuellen
Missbrauchs
Kindern
Az
.
:
Js
Staatsanwaltschaft
Az
.
:
AR
Amtsgericht
Ibbenbüren
Az
.
:
AR
Amtsgericht
Az
.
:
Ds-603
Amtsgericht
Az
.
:
Ds-603
Amtsgericht
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
5
.
August
beschlossen
:
Abgabebeschluss
Amtsgerichts
22
.
März
wird
aufgehoben
.
Zuständig
Bewährungsaufsicht
nachträglichen
Entscheidungen
Aussetzung
Verhängung
Jugendstrafe
Bewährung
beziehen
ist
Jugendrichter
Amtsgericht
.
Gründe
:
Amtsgericht
Viersen
hat
Urteil
15
Juli
Entscheidung
Verhängung
Jugendstrafe
gemäß
§
Dauer
Jahren
Bewährung
ausgesetzt
.
Verurteilte
verzogen
war
hat
Bewährungsüberwachung
gemäß
§
Abs.
Satz
Amtsgericht
übertragen
.
Ergänzend
hat
Verfahren
§
Abs.
Amtsgericht
abgegeben
.
Amtsgericht
lehnt
Übernahme
.
Entscheidung
§
dient
Bewährungsverfahren
maßgeblich
Klärung
Frage
Schuldspruch
missbilligte
Tat
schädliche
Neigungen
zurückzuführen
§
Jugendstrafe
nachträglich
verhängen
ist
.
Aufgabe
obliegt
allein
Richter
Entscheidung
§
getroffen
hat
.
kann
etwa
Fall
Aussetzung
Jugendstrafe
Bewährung
§
Abs.
Satz
Richter
übertragen
werden
Bezirk
Verurteilte
aufhält
.
Verfahren
Aussetzung
Verhängung
Jugendstrafe
regelt
sieht
Möglichkeit
gerade
.
Insbesondere
Verweisung
§
Abs.
Satz
fehlt
BGHSt
.
;
Überwachung
.
Grunde
kann
auch
Verfahren
Ganzen
§
Abs.
Richter
neuen
Aufenthaltsorts
abgegeben
werden
BGHSt
;
14
.
Aufl
.
.
.