BESCHLUSS AR 5 . August Bewährungssache schweren sexuellen Missbrauchs Kindern Az . : Js Staatsanwaltschaft Az . : AR Amtsgericht Ibbenbüren Az . : AR Amtsgericht Az . : Ds-603 Amtsgericht Az . : Ds-603 Amtsgericht 2 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Anhörung Generalbundesanwalts 5 . August beschlossen : Abgabebeschluss Amtsgerichts 22 . März wird aufgehoben . Zuständig Bewährungsaufsicht nachträglichen Entscheidungen Aussetzung Verhängung Jugendstrafe Bewährung beziehen ist Jugendrichter Amtsgericht . Gründe : Amtsgericht Viersen hat Urteil 15 Juli Entscheidung Verhängung Jugendstrafe gemäß § Dauer Jahren Bewährung ausgesetzt . Verurteilte verzogen war hat Bewährungsüberwachung gemäß § Abs. Satz Amtsgericht übertragen . Ergänzend hat Verfahren § Abs. Amtsgericht abgegeben . Amtsgericht lehnt Übernahme . Entscheidung § dient Bewährungsverfahren maßgeblich Klärung Frage Schuldspruch missbilligte Tat schädliche Neigungen zurückzuführen § Jugendstrafe nachträglich verhängen ist . Aufgabe obliegt allein Richter Entscheidung § getroffen hat . kann etwa Fall Aussetzung Jugendstrafe Bewährung § Abs. Satz Richter übertragen werden Bezirk Verurteilte aufhält . Verfahren Aussetzung Verhängung Jugendstrafe regelt sieht Möglichkeit gerade . Insbesondere Verweisung § Abs. Satz fehlt BGHSt . ; Überwachung . Grunde kann auch Verfahren Ganzen § Abs. Richter neuen Aufenthaltsorts abgegeben werden BGHSt ; 14 . Aufl . . .