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114 lines
937 B

BESCHLUSS
7
.
Mai
Strafsache
Freiheitsberaubung
Az
.
:
KLs
Js
Az
.
:
Js
AG
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
7
.
Mai
beschlossen
:
Amtsgericht
Schöffengericht
anhängige
Verfahren
Js
wird
Landgericht
anhängigen
Verfahren
KLs
Js
verbunden
.
Gründe
:
Landgericht
Verfahren
Anklagten
Zurückverweisung
Sache
Bundesgerichtshof
anhängig
ist
ist
bereit
Amtsgericht
Angeklagten
eröffnete
Verfahren
übernehmen
.
zuständigen
Staatsanwaltschaften
Nebenklägerin
Angeklagte
sind
Übernahme
einverstanden
haben
Einwände
erhoben
.
Landgericht
hat
Sache
Entscheidung
Bundesgerichtshof
vorgelegt
.
Bundesgerichtshof
ist
Entscheidung
Verbindung
gemäß
§
Abs.
Satz
zuständig
.
Amtsgericht
anhängige
Verfahren
war
gemäß
§
Abs.
Satz
StPO
Verbindung
§
Landgericht
anhängigen
Verfahren
verbinden
.
Verbindung
erscheint
Interesse
umfassender
Aufklärung
Aburteilung
sachdienlich
.
Rothfuß
Otten
Roggenbuck