BESCHLUSS 7 . Mai Strafsache Freiheitsberaubung Az . : KLs Js Az . : Js AG 2 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Anhörung Generalbundesanwalts 7 . Mai beschlossen : Amtsgericht Schöffengericht anhängige Verfahren Js wird Landgericht anhängigen Verfahren KLs Js verbunden . Gründe : Landgericht Verfahren Anklagten Zurückverweisung Sache Bundesgerichtshof anhängig ist ist bereit Amtsgericht Angeklagten eröffnete Verfahren übernehmen . zuständigen Staatsanwaltschaften Nebenklägerin Angeklagte sind Übernahme einverstanden haben Einwände erhoben . Landgericht hat Sache Entscheidung Bundesgerichtshof vorgelegt . Bundesgerichtshof ist Entscheidung Verbindung gemäß § Abs. Satz zuständig . Amtsgericht anhängige Verfahren war gemäß § Abs. Satz StPO Verbindung § Landgericht anhängigen Verfahren verbinden . Verbindung erscheint Interesse umfassender Aufklärung Aburteilung sachdienlich . Rothfuß Otten Roggenbuck